Auszug - Wahl von Personen für den Beirat der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB II
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Nach
Entscheidung der Trägervertretung sollen dem aus höchstens zehn Vertretern wesentlicher
gesellschaftlicher Gruppen bestehenden Beirat der Arbeitsgemeinschaft nach §
44b SGB II fünf von der Bezirksverordnetenversammlung zu benennende Personen
angehören. Da auf Vorschlag der Fraktionen mehr
Kandidaten als zu benennende Personen zur Verfügung stehen, werden die fünf
Kandidaten mit dem höchsten Stimmenergebnis als Mitglieder für den vorgenannten
Beirat benannt. Von den Fraktionen
werden folgende Vorschläge eingebracht: SPD: Herr Jürgen Koglin
CDU:
Herr Nader Khalil Grüne:
Herr Bernd Szczepanski FDP:
Herr Andreas Lück Graue:
Herr Wolfgang Rühlmann Linke.PDS: Frau Dr. Sylvia Stelz In geheimer Wahl
werden Herr Koglin (52 Stimmen), Herr Khalil (30 Stimmen), Herr Szczepanski (48
Stimmen) und Frau Dr. Stelz (28 Stimmen) gewählt. Herr Lück und Herr Rühlmann
erhalten jeweils 24 Stimmen. (1. Wahlgang). Somit muss eine Stichwahl zwischen
Herrn Lück und Herrn Rühlmann erfolgen. In geheimer Wahl
erhalten Herr Lück 33 Stimmen und Herr Rühlmann 16 Stimmen. Somit ist Herr Lück
gewählt (2. Wahlgang). Realisierung:
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