Auszug - B-Plan 8-70 (Kiehlufer/Treptower Str.) - Aufstellung eines Bebauungsplanes
Herr Blesing erklärt kurz, um welchen Bereich es sich handelt. Herr Groth expliziert, dass es sich um eine Fläche handelt, die als beschränktes Arbeitsgebiet ausgewiesen ist. Der Bezirk hatte die Fläche in der Potentialsstudie für Wohnungsbau im Auge, da sie sich für Entwicklung zum Wohnen eignet. Anlass zum Bebauungsplanverfahren war der Verkauf des Grundstückes Harzer Str. 51. Die Erwerber planen hier eine private soziale Infrastrukturnutzung. Nach geltendem Planungsrecht ist dies nicht zulässig, daher wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Den bestehenden angesiedelten Unternehmen wird der Betrieb weitergestattet.
Herr Biedermann fragt, ob schon angefangen wurde, dort etwas zu bauen, was Herr Groth bestätigt. Es wird gefragt, welche Wohnbebauung es geben wird. Herr Groth stellt dar, dass im unteren Geschoss des Gebäudes Aldi angesiedelt war, der jedoch ausgezogen ist. Im Obergeschoss besteht ein türkischer Hochzeitssalon, der bereits signalisiert hat, bleiben zu wollen. Konkrete Planungen können sich erst ergeben, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Als Art des Wohnungsbaus ist nur Geschosswohnungsbau vorstellbar. Welcher Wohnungsbau genau dort entsteht und die Höhe der Miete kann nicht im Bebauungsplan festgelegt werden, es sei denn, dass sich Wohnungsbaugesellschaften mit dem Land Berlin einigen. Frau Fuhrmann ist der Meinung, dass die Mieten über städtebauliche Verträge geregelt werden sollten und bittet, darauf hinzuwirken. Zudem fragt sie, warum es immer weniger Gewerbeflächen werden. Sie äußert die Angst, dass dann viele Unternehmen insolvent werden, vor allem kleinere Betriebe. Herr Groth expliziert, dass auf das Gewerbe Rücksicht genommen wird, jedoch darauf zu achten ist, dass es sich um wohnverträgliche Gewerbe handelt. Es werden gerade Musterverträge zu städtebaulichen Verträgen erarbeitet, darin soll auch geregelt werden, dass preiswerter Wohnraum zu bevorzugen ist. Dies klappt jedoch nur über eine Wohnraumförderung, die nur sehr knapp zur Verfügung steht und stehen wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat Juristen beauftragt, diesen Passus zu prüfen. Herr Morsbach fragt was sich hinter dem „Erziehungs- und Bildungszentrum in privater Trägerschaft“ verbirgt. Herr Groth erklärt, dass es sich offenbar um einen Verein handelt. Herr Blesing ergänzt zur Förderung von Wohnungen und bietet an, im Januar oder Februar 2014 von dem Programm zu berichten. Es sollen etwa 1000 Wohnungen jährlich für fünf Jahre gefördert werden. Der Ausschuss nimmt den Bebauungsplan zur Kenntnis.
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