Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
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Herr BzStR Blesing expliziert, dass es im RdB eine Abstimmung gab, in welchem Amt das Gesetz exekutiv umgesetzt wird. Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz verabschiedet, dabei aber vergessen, zu regeln, wo es bearbeitet werden soll. Aufgrund der einheitlichen Ämterstruktur, die die Aufgabe aber nicht örtlich zugeordnet, war die Maßgabe, sich im RdB zu einigen. Es gab eine kontroverse Diskussion: zur Debatte standen das Ordnungsamt, das Wohnungsamt und die Bau- und Wohnungsaufsicht. Die Aufgabe wurde mit nicht einheitlicher Meinung dem Wohnungsamt zur Zuständigkeit zugewiesen. Das Abgeordnetenhaus hat zudem vergessen, den Personalaufwand zu regeln. Insofern hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einer Abfrage übersandt, in der die Bezirke ihren Bedarf anmelden sollten. Neukölln hat aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit 13-15 VZÄ gemeldet, ähnliche Antworten gab es aus den anderen Bezirken. Zudem wird eine Regionalisierung geprüft, der Bezirk Mitte hat sich bereits positiv geäußert. Allerdings ist die Zweckentfremdungsverbotsverordnung noch nicht verabschiedet. Insoweit gibt es auch noch keine abschließenden Regelungen zur Personalzubemessung, Regionalisierung oder ab wann die Aufgabe tatsächlich wahrgenommen wird.
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