Auszug - Umgang mit den Leichenschauscheinen
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Frau Finger bittet Herrn BzStR Liecke um Informationen zum zukünftigen Umgang mit Leichenschauscheinen im Land Berlin. Dieser erläutert, dass zum 01.01.2014 in Berlin das veränderte Bevölkerungsstatistikgesetz in Kraft tritt. Dies beinhaltet unter anderem, dass im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg keine persönlichen Daten mehr gespeichert werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass die im Landesamt eingehenden Leichenschauscheine, aus denen die Angaben der Todesursachenstatistik stammen, in der derzeitigen Form nicht mehr bearbeitet werden dürften. Der aktuelle Leichenschauschein enthält auf jeder seiner sieben Seiten persönliche Angaben des Verstorbenen. Eine zeitgleiche Änderung des Leichenschauscheines wurde bisher durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nicht umgesetzt. In der Konsequenz müsste in den bezirklichen Gesundheitsämtern, die laut Berliner Bestattungsgesetz in der Fassung von 2006 für die Weiterleitung der Daten an das Amt für Statistik und das gemeinsame Krebsregister zuständig sind, eine Anonymisierung der Scheine stattfinden, um sie gesetzeskonform zu versenden.
Die Berliner Gesundheitsstadträte und Amtsärzte plädieren dafür, eine zentrale Einrichtung in Berlin zu etablieren, in der die Stellenanteile der Bezirke gebündelt werden. Dies bedeutet, dass in den Bezirken weiterhin- wie bisher- alle Leichenschauscheine auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und anschließend an die zentrale Stelle gesendet werden, die die elektronische Erfassung sowie die Weiterleitung der Daten übernimmt. Damit wäre eine Bearbeitung der Leichenschauscheine in der Form möglich, dass eine gesetzeskonforme Weiterleitung an das Amt für Statistik erfolgen kann.
Durch die ständige Mitarbeit des Neuköllner Hygienereferenten an der Arbeitsgruppe "Novellierung DVO Bestattungsgesetz", der Arbeitsgruppe "neuer Leichenschauschein" und seine Expertise als Gründungsmitglied der Leichenschaugruppe des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist das Gesundheitsamt Neukölln geeignet, diese zentrale Stelle einzurichten und hat daher zunächst unter Vorbehalt eines entsprechenden Bezirksamtsbeschlusses ein Beschäftigungsangebot an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übersandt. Das Bezirksamt hat der Beschlussvorlage zwischenzeitlich zugestimmt. Voraussetzung ist jedoch, dass das erforderliche Personal für eine solch zentrale Stelle zur Verfügung gestellt wird. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird nunmehr einen entsprechenden RdB-Beschluss herbeiführen, da die in Rede stehenden Beschäftigungspositionen von allen Bezirken zu finanzieren und VZÄ- unabhängig wären.
Das geplante Datum für die Inbetriebnahme dieses Zentrums wäre im Idealfall der 01.01.2014, da zu diesem Zeitpunkt die in Rede stehende Gesetzesänderung in Kraft tritt.
Frau Finger dankt Herrn BzStR Liecke für die Ausführungen und beendet den Tagesordnungspunkt.
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