Auszug - Leistungsverträge 2014  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes erläutert Herr BzStR Liecke zunächst, dass auch die Vorstellung der Leistungeverträge zwischenzeitlich ein geübtes und bewährtes Verfahren im Jugendhilfeausschuss ist

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes erläutert Herr BzStR Liecke zunächst, dass auch die Vorstellung der Leistungeverträge zwischenzeitlich ein geübtes und bewährtes Verfahren im Jugendhilfeausschuss ist. Er informiert die Anwesenden, dass der Status Quo bei den Leistungsverträgen auch in 2014 und 2015 gehalten werden kann. Anschließend stellt Frau Kronberg (Leiterin des Finanzcontrollings der Abteilung Jugend und Gesundheit) die aktuelle Leistungsvertragssituation und die Änderungen für die Vertragsgestaltung ab 2014 im Detail vor (siehe Anlage 4). Anschließend macht Frau Vonnekold deutlich, dass sie es positiv bewertet, dass künftig zum Teil auch Leistungsverträge mit einer Dauer von zwei Jahren angeboten werden. Sie hält die Umsetzung bis zum Jahresende jedoch für äußerst schwierig. Frau Kronberg macht darauf hin deutlich, dass lediglich Teile des Verfahrens verändert werden mussten und dies bereits seit einer längeren Zeit mit den Trägern und Projektverantwortlichen besprochen wird, so dass dem Grunde nach alle Träger für das kommende Jahr vorbereitet sein sollten. Herr BzStR Liecke ergänzt an dieser Stelle, dass die Abteilung das erweiterte Mengenrevisionsverfahren (EMRV) aufgrund einer Altlast ereilt hat und erst im Oktober 2013 die Entscheidung seitens der Senatsverwaltung getroffen wurde, dass die Abteilung Jugend und Gesundheit lediglich eine Rückzahlung für das Kalenderjahr 2012 und nicht wie befürchtet für fünf Jahre tätigen muss. Somit konnte eine endgültige Planung auch erst in den vergangenen Wochen erfolgen. Frau Thurley macht noch einmal deutlich, dass das bisher in Neukölln praktizierte Mengenzählverfahren zukünftig nicht mehr von der Senatsverwaltung akzeptiert wird, so dass hier eine Anpassung der Leistungsverträge erforderlich wurde. Frau Kronberg stellt den Anwesenden einen Musterkostenplan zur Verfügung und ergänzt die Ausführungen von BzStR Liecke und Frau Thurley dahingehend, dass Ziel der Vertragsveränderung eine realistische Mengenabrechnung der Träger ist, die der Prüfung externen Gremien auch standhält.

 

Nachdem die Fragen der Anwesenden beantwortet wurden, bedankt sich Herr Förster bei Frau Kronberg und beendet diesen Tagesordnungspunkt.

 


 
 

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