Auszug - Fußgängerüberweg Lettberger Straße / Künnekeweg  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0721/XIX Fußgängerüberweg Lettberger Straße / Künnekeweg
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BauNatBüD
Verfasser:Scharmberg, PeterBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Scharmberg erläutert die Intention des Antrages

Herr Scharmberg erläutert die Intention des Antrages.

 

Es wird dargestellt, dass die dortige Gehwegvorstreckung als sehr problematisch eingeschätzt wird, weil es zu eng ist, wenn sich zwei Fahrzeuge begegnen. Insofern sei ein Zebrastreifen sinnvoller.

 

Herr BzStR Blesing erklärt, dass der Ausschuss stets wissen sollte, was es kostet, bevor man derartiges beschließt. Eine vorsichtige Rechnung der Verwaltung hat bereits eine Summe von etwa 15.000 Euro errechnet. Diese Mittel müssen aus der laufenden Straßenunterhaltung für den Gesamtbezirk herausgenommen werden. Zudem muss beim Bau einer Gehwegüberfahrt die Straßenentwässerung angefasst werden, was sehr problematisch ist.  Herr Preuß fragt, ob es andere kreative Möglichkeiten gäbe, um kurzfristige Effekte zu schaffen, die deutlich weniger kosten, beispielsweise eine aufgemalte Fläche. Herr BzStR Blesing erklärt, dass so etwas die untere Straßenverkehrsbehörde anordnen muss, da es sich um eine Fahrbahnmarkierung handelt. Herr  Preuß schlägt vor, den Antrag zusätzlich zum Wirtschaftsausschuss zur Prüfung zu überweisen. Herr BzStR Blesing erklärt, dass an der Herthastr. /Ecke Kranoldstr. eine ähnliche Lösung umgesetzt wurde. Herr Folger ergänzt, dass ein Zebrastreifen durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, aber durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt umgesetzt werden muss, was einige Zeit in Anspruch nimmt. Eine markierte Vorstreckung wäre weitaus kostengünstiger, muss jedoch auch durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Insoweit schlägt Herr Folger vor, an die Straßenverkehrsbehörde entsprechend heranzutreten. Der Antrag wird zunächst wie folgt geändert: „ Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Lettberger Straße/Künnekeweg eine markierte Vorstreckung nach Regelplan eingerichtet werden kann, um den Kindern, die zur Michael-Ende-Grundschule müssen eine bessere Übersicht bei Überqueren der stark befahrenen Lettberger Straße zu ermöglichen.“

 

Der Änderungsantrag wird im Ergebnis mit der Enthaltung der Fraktion der Grünen beschlossen.

 


 
 

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