Auszug - B-Plan XIV-69-1 "Kormoranweg" - Geltungsbereichsteilung  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:58 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing erläutert, das es sich hier um eine minimale Änderung handelt

Herr Blesing erläutert, das es sich hier um eine minimale Änderung handelt. Herr Groth expliziert, dass der im Plan dargestellte schraffierte Teil aus dem Geltungsbereich des B-Planes herausgelöst werden soll. Dies hängt mit der Lärmthematik zusammen. Lärm spielt in immer mehr B-Plänen eine übergeordnete Rolle. Die tatsächlichen Werte übersteigen in Wohngebieten an Hauptverkehrsstraßen oftmals die Grenzwerte, daher ist es schwer, die B-Pläne rechtssicher festzusetzen. Ein Behelf stellt daher die Reduzierung des Geltungsbereiches dar, was im vorliegenden B-Plan auch genutzt wird. Das bedeutet, dass es an der Rudower Str. keine Bebauung geben wird.

Es gibt Wortmeldungen der Gäste:

Herrn Bernd Schulz erklärt, die Anwohner hätten allgemein Redebedarf bezüglich der eigentlichen geplanten Bebauung im Kormoranweg. Herr Biedermann unterbricht den Vortrag und erklärt, dass die eigentliche Bebauung in der heutigen Sitzung nicht Thema ist und bittet um Verständnis, dass eine diesbezügliche Diskussion nicht erfolgen kann. Eine Bürgerin wirft ein, dass es am ganzen Kormoranweg Lärm gebe und nicht nur an der Rudower Str.  Herr BzStR Blesing macht deutlich, dass es nur um die bestehende Lärmbelästigung in der Rudower Str. geht. Die dortige Verkehrssituation mache es unmöglich, auf dem Teil der Fläche Wohnbebauung zu errichten. Insoweit hat das Bezirksamt die Entscheidung getroffen, den Bebauungsplanentwurf um diesen Teil zu reduzieren.  Herr Groth ergänzt, dass diese Entscheidung auf ein Gutachten zurückgeht, das die prognostizierten Lärmwerte ermittelt hat und diese für den Teil der Rudower Str. eine Überschreitung ausweisen. Frau Fuhrmann bittet darum, dass sie die entsprechenden Passagen des Gutachtens im Ausschuss besprechen möchte. Herr Wewer fragt nochmals nach, ob der Plan hätte nicht festgesetzt werden können, sofern der Geltungsbereich nicht verändert worden wäre. Herr Groth bestätigt dies und erläutert, dass das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist und der gesamte B-Plan nicht hätte festgesetzt werden können, hätte man den Geltungsbereich nicht verändert. Dadurch ist eine Festsetzung wieder möglich geworden.

 

Da weitere Bürger sich äußern möchten, bittet Herr Biedermann erneut um Verständnis, dass es heute zum grundsätzlichen Bebauungsplan keine vertiefte Diskussionen geben kann und schließt den TOP. Der Ausschuss nimmt den B-Plan zur Kenntnis.

 


 
 

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