Auszug - Bebauungsplanentwurf 8-61 - „Stubenrauchstraße/Kanalstraße – Süd“ Ergebnis der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Herr Groth erläutert die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfs 8-61 sowie die Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die vorliegende Stellungnahme sowie die mündlichen Hinweise haben zu keiner Änderung der Planung geführt.
Auf Nachfrage von Herrn Scharmberg erläutert Herr Groth, dass kein Erfordernis für eine planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Baumstandorte gesehen wird, da diese im Zusammenhang mit dem genehmigten Vorhaben eines Einzelhandelsbetriebs gepflanzt wurden. Im Übrigen besteht auch für dieses Grundstück bereits Baurecht, so dass kein Erfordernis für weitere Grünfestsetzungen gesehen wird.
Auf Nachfrage von Herrn Wewer und Herrn Biedermann erläutert Herr Groth, dass auch für diesen Bebauungsplan eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Hierbei sind auch die artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
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