Auszug - Zukunft der Seniorenfreizeitstätten  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Haus des älteren Bürgers
Ort: Werbellinstraße 42, 12053 Berlin
 
Beschluss

Die Vorsitzende übergibt zur Zukunft der Seniorenfreizeitstätten (SFzSt) das Wort an Herrn BzStR Szczepanski

Die Vorsitzende übergibt zur Zukunft der Seniorenfreizeitstätten (SFzSt) das Wort an Herrn BzStR Szczepanski.

 

Herr BzStR Szczepanski berichtet dem Ausschuss, dass der Betrieb der SFzSt neu geregelt wird. Mit Wirkung ab 01.06.2013 wurde mit der Projektagentur gGmbH als Träger eine Kooperationsvereinbarung geschlossen zur Übernahme bisher vom Bezirk aus Personalmangel nur unzureichend erfüllbarer Verpflichtungen, wie bspw. Betreuung und Unterstützung.

 

Die SFzSt bleiben unter bezhirklicher Oberhoheit, der Kooperationspartner soll vielmehr die ehrenamtlichen Leitungen in den SFzSt unterstützen.

Herr BzStR Szczepanski hat mit der Projektagentur gGmbH alle SFzSt besucht und die neue Organisation vorgestellt. Die Projektagentur übernimmt bestehende Aktivitäten und könnte zudem zusätzlich haushaltsnahe Dienstleistungen (wenn gewünscht z. T. auch gegen Entgelt) anbieten. Die geschlossene Kooperationsvereinbarung dient der langfristigen Sicherung der SFzSt.

 

Einziger Wermutstropfen ist das Objekt Alt-Rudow 45, welches dem Liegenschaftsfonds Berlin übergeben wurde. Die bisherige Bindungsfrist von 15 Jahren zur Nutzung des Objektes im Interesse des Allgemeinwohls hat interessierte Bewerber bisher von einem Kauf zum Verkehrswert abgehalten. Problematisch ist, dass der Bezirk dem Liegenschaftsfonds die Differenz zwischen Verkehrswert und erzieltem Verkaufswert ausgleichen muss. Zudem besteht für das Objekt ein hoher Investitionsbedarf.

 

Herr BzStR Szczepanski ist vom BA beauftragt worden, im Ausschuss eine Reduzierung/Kappung der Bindungsfrist zu diskutieren. Es gibt bisher keinen BA-Beschluss in der Sache, jedoch besteht die Gefahr, dass bei keiner Veräußerung das Objekt zum 01.01.2014 an den Bezirk zurückgeführt wird und die Sanierung durch den Bezirk erfolgen muss.

 

Im Anschluss beantwortet Herr BzStR Szczepanski eingehend die Fragen der Ausschussmitglieder. Die Ausschussmitglieder sind sich dahingehend einig, dass eine Beratung in den eigenen Fraktionen ermöglicht werden muss und fassen infolgedessen noch keinen Beschluss über die Reduzierung der Bindungswirkung. In der kommenden Ausschusssitzung am 13.08.2013 wird der Sachverhalt erneut zur Sprache kommen.

 


 
 

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