Auszug - Neuköllner Register einführen  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mo, 10.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0567/XIX Neuköllner Register einführen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Soz
Verfasser:Biedermann, JochenSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Dieser Antrag wurde im Sozialausschuss mitberaten

Dieser Antrag wurde im Sozialausschuss mitberaten. Dort wurden Änderungen des Antrages vorgeschlagen, die von Frau Hall-Freiwald verlesen werden.

 

Herr Buschkowsky kritisiert, dass linksextremistische Straftaten in dem Register nicht erfasst werden, angeblich weil diese nicht differenziert werden können. Die eingehenden Meldungen würden im Rahmen der Erfassung auch nicht auf Plausibilität überprüft und hielten einer seriösen Betrachtung nicht stand. Darüber hinaus interessiert Herrn Buschkowsky, welche Kosten pro Jahr entstehen werden.

 

Frau Hall-Freiwald führt aus, dass Kosten von etwa 7000 € im Jahr erwartet werden, die aus Landesmitteln im Rahmen der Durchführung eines Förderprojektes übernommen werden. Die Erfassung linksextremistischer Straftaten sei im Rahmen dieses Projektes nicht förderfähig.

 

Frau Schumacher widerspricht der Ansicht, dass ein solches Register nicht seriös sei. Bei dem Abgleich bereits bestehender Register mit Daten der Polizei ergäben sich nur geringe Abweichungen, die sich zum größten Teil durch unterschiedliche Definitionen erklären lassen (unterschiedliche Einordnung homophober Gewalt).

 

Die Ausschussmitglieder tauschen ihre Standpunkte über den Umgang mit der Erfassung politisch motivierter Straftaten aus.

 

Herr Buschkowsky weist den Ausschuss darauf hin, dass die Thematik  politischer Extremismus seine Abteilung nicht berührt. Damit ist für das Bezirksamtskollegium Herr Szczepanski befasst. Der Sozialausschuss hat bereits einen Beschluss gefasst.

 

Daraufhin kommen die Ausschussmitglieder überein, dass der Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung das Votum des Sozialausschusses zur Kenntnis nimmt und den Antrag ohne Beschlussfassung an den Ältestenrat unter Hinweis auf die Unzuständigkeit dieses Ausschusses zurückreicht, um den Antrag in der BVV zur Abstimmung zu stellen.

 

 

Ohne Beschlussfassung an den Ältestenrat zurückgereicht

 

 


 
 

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