Auszug - Wiederherstellung Behindertenparkplätze in der Karl-Marx Straße 272
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Der ehemalige Sonderparkplatz für schwerbehinderte Menschen wurde einst für eine Arztpraxis eingerichtet. Vor Arztpraxen kann ein Sonderparkplatz für schwerbehinderte Menschen eingerichtet werden. In erster Linie ist dies vor Orthopädien der Fall. Bei der Praxis in der Karl –Marx – Straße 272 handelt es sich um eine Praxis für Neurologie und Psychiatrie. Hier ist nicht zwingend von einer überwiegenden Anzahl von schwer gehbehinderten Patienten auszugehen.
Nachdem der eingerichtete Parkplatz längere Zeit beobachtet wurde und keine Nutzung festgestellt werden konnte, wurde Praxisinhaber gebeten, die Notwendigkeit des Parkplatzes nachzuweisen. Hierzu sollten Parkerleichterungskarten seiner Patienten vorgelegt werden. Diesen Nachweis, dass genügend berechtigte Patienten behandelt werden, hat die Arztpraxis jedoch nicht erbracht. Der Parkplatz wurde daher eingezogen. Die Arztpraxis hat den Rechtsweg in Form eines Widerspruchsverfahrens nicht beschritten. Das Verwaltungsverfahren ist somit abgeschlossen.
Da die Arztpraxis die Erforderlichkeit zur Einrichtung eines Sonderparkplatzes nicht nachweisen kann, ist der Antrag durch die Straßenverkehrsbehörde abzulehnen.
Der Antrag wird z u r ü c k g e z o g e n.
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