Auszug - B-Plan 8-66 "Gerlinger Straße/Buckower Damm" Aufstellung des Bebauungsplanes
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Herr BzStR Blesing erklärt, dass es sich um die Bebauung der Buckower Felder handelt. Der Eigentümer ist der Liegenschaftsfonds. Er berichtet über das Wettbewerbsverfahren und dessen Ergebnisse im Dezember 2012, die ab dem 25.03.2013 in der Ausstellung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt begutachtet werden konnten.
Der Leiter des Stadtentwicklungsamtes ergänzt, dass das Amt sich mit dem Wettbewerbsgewinner so weit in der Abstimmung befindet, dass eine Überarbeitung in Form eines Masterplanes für das Bebauungsplanverfahren erstellt werden muss. Der Gewinner des Wettbewerbs ist die Firma ANP aus Kassel. Es sollen zwei Drittel Geschosswohnungsbau sowie zu einem Drittel Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen, insgesamt etwa 480 Wohneinheiten.
Herr Wewer richtet die Frage nach der Erschließungssituation an die Verwaltung. Herr Groth erklärt, dass diese über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm und die innere Erschließung über eine Privatstraße innerhalb des Gebietes erfolgen wird.
Es wird die Frage nach der Deklarierung des Mauerweges aufgeworfen. Herr Groth erläutert, dass dies aufgenommen wurde, um zu sichern, dass der Liegenschaftsfonds die Flächen nicht mitveräußert. Herr Wewer fragt nach einem Altlastenverdacht auf dieser Fläche. Herr Groth erläutert, dass dies bei dem Verfahren vorab geprüft wird. Es gab einen diesbezüglichen Verdacht, so dass die Prüfung erfolgt ist. Auf die Frage nach der Umweltprüfung bestätigt Herr Groth eine Durchführung.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Der Ausschuss nimmt den B-Plan zur Kenntnis.
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