Auszug - Volksbegehren ernst nehmen  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 11.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0532/XIX Volksbegehren ernst nehmen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerwaltung und Gleichstellung
Verfasser:Fuhrmann, MarlisSchumacher, Hanna
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Frau Fuhrmann erläutert den Hintergrund zur Intention, den Antrag zu stellen

Frau Fuhrmann erläutert den Hintergrund zur Intention, den Antrag zu stellen. Sie erklärt, dass dieser sich auf alle Volksbegehren bezieht. Sie bittet daher, dass für Volksbegehren seitens des Bezirksamtes geworben wird. Herr Kupfer erklärt, dass Volksbegehren eine gewollte Form der Beteiligung und zudem gesetzlich verankert sind, daher hält er es für unkritisch, dieses auch auf den Seiten des Bezirksamtes zu veröffentlichen.

 

Herr BzStR Blesing verdeutlicht, dass es in der Demokratie viele Möglichkeiten für Bürger gibt, in der Willensbildung mitzuwirken. Er führt als Beispiel an, dass auch für Demonstrationen geworben werden könnte, die ebenfalls zur Willensbildung beitragen. Er kann sich jedoch nicht vorstellen, so etwas auf der Internetseite des Bezirksamtes zu veröffentlichen. Bei einem Volksbegehren bedürfe es auch nicht der Unterstützung der Verwaltung. Wenn Bürger Unterschriften leisten wollen, tun sie es auch, unabhängig von einer Internetseite. Diese müsse man nicht noch auf den Seiten des Bezirks oder mit einer Anzeige in der Zeitung veröffentlichen. Er räumt ein, dass dies bei einem Volksentscheid sicherlich eine andere Qualität hätte.

 

Frau Schoenthal erklärt, dass die SPD-Fraktion Volksbegehren ernst nimmt, aber es sich nicht um ein Volksbegehren der BVV-Mitglieder handelt. Dies sollte nach ihrer Auffassung getrennt werden. Als BVV sollte man daher nicht besonders darauf hinweisen, dies ist nicht Aufgabe der BVV bei Volksbegehren. Herr Preuß weist darauf hin, dass dieser Ausschuss nur mitberatend tätig ist.

 

Der stellvertretende Bürgerdeputierte Herr Kölling erklärt, dass er das Volksbegehren ähnlich qualitativ wie eine Wahl ansehe. Frau Oschmann widerspricht Frau Schoenthal. Sie ist der Meinung, dass die BVV Mitglieder Volksvertreter sind und eine Veröffentlichung einen Schritt auf Bürgerinnen und Bürger zu wäre. Darüber hinaus hält sie eine Veröffentlichung in Form eines Hinweises auf einer Internetseite  für wenig aufwendig.

 

 

Herr Preuß hält den Absatz 1 des Antrages für nicht richtig, da es seiner Ansicht nach nicht das erste Mal ist, dass die Bevölkerung eingebunden wird. Darüber hinaus weist er auf den Unterschied zum Volksentscheid hin und bekräftigt, dass es nicht die Pflicht des Staates ist, explizit darauf hinzuweisen.

 

Herr Schloßmacher argumentiert, dass der Antrag seiner Meinung nach auf das Tempelhofer Feld hinzielt und er davon ausgeht, dass nicht alle Fraktionen das Volksbegehren unterstützen.

 

Herr Burger erklärt sein Unverständnis darüber, dass es im Rathaus Hinweisschilder gibt, aber im Internet keinerlei Hinweise vermerkt sind. Er weist darauf hin, dass besonders Absatz 2 des Antrages auf alle Volksbegehren hinweist und man im Netz auf die Gesamtheit aller Volksbegehren hinweisen solle. Herr Heinroth erklärt, dass auf anderen Verwaltungsseiten auch nicht auf Volksbegehren hingewiesen wird. Er versteht dies als Dienstleistung der Verwaltung, aber nicht als Pflicht.

 

Herr Preuß versucht nochmals zu verdeutlichen, wie ein Volksbegehren definiert ist und erklärt zur Wortmeldung Herrn Burgers, dass es sich um ein örtliches Hinweisschild handelt, das den Bürgern offeriert, in welcher Örtlichkeit sie ihre Unterschriften abgeben können. Es folgen weitere Wortbeiträge von Herrn Fischer, Herrn Kölling sowie Herrn Preuß.

 

Frau Fuhrmann verteidigt nochmals ihren Antrag, da sie der Auffassung ist, dass Bürgern Wege eröffnet werden müssen und die BVV darüber hinaus die direkte Demokratie unterstützt beispielsweise beim Bürgerhaushalt oder den BVV Beschlüssen im Allgemeinen.

 

Herr Schloßmacher bekräftigt nochmals die Auffassung, dass der Bezirk nicht alle Volksbegehren auflisten und veröffentlichen kann. Frau Oschmann erklärt, es gehe hier nicht um Werbung an sich, sondern um explizite Hinweise auf das Instrument Volksbegehren. Frau Schoenthal erklärt, dass sich der Bürger an sich schon zum Beispiel im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Ausschusssitzungen politisch beteiligen könne.

 

Herr Burger schlägt einen Änderungsantrag vor: Er möchte den 1. Absatz streichen. Herr Preuß gibt zu bedenken, dass der Ausschuss die Änderung lediglich empfehlen kann und die Begründung nicht beschlossen wird.  Er fragt, ob die Empfehlung für den Ausschuss ein Änderungsantrag sein soll. Es entsteht eine Diskussion über den Beschluss und den diesbezüglichen Beschlusstext und es wird eine Abstimmung durchgeführt, die der Ausschussvorsitzende jedoch unterbricht. Herr Blesing bittet um vernünftige Klärung, was jetzt abgestimmt werden soll.

 

Folgender Änderungsvorschlag wird eingebracht:

„Das Bezirksamt wird ersucht, unabhängig von Ziel und Inhalt generell auf seiner Internetseite auf laufende Volksbegehren hinzuweisen und einen Link auf die Webseite der jeweiligen Initiatoren einzurichten“. Die Begründung bleibt bestehen, wird aber nicht beschlossen.

 

Frau Schoenthal schlägt vor, dass der Antrag aufgrund der Verwirrungen mit der Abstimmung zurückgestellt und erneut beraten werden sollte. Herr Preuß fragt den Ausschuss, wie nunmehr mit dem Antrag umgegangen werden soll. 

 

Frau Fuhrmann weist darauf hin, dass sich der Ausschuss bereits im Abstimmungsprozess befindet.

 

Herr Burger schlägt diesbezüglich einen erneuten Änderungsantrag vor.

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, unabhängig von Ziel und Inhalt generell auf seiner Internetseite auf laufende Volksbegehren hinzuweisen.“

 

Im Ergebnis wird dem Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung empfohlen, den Ursprungsantrag mit den Ja Stimmen der Fraktionen der Grünen, LINKEN und PIRATEN und der Nein-Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU abzulehnen.

 

Darüber hinaus wird der empfohlene erste Änderungsantrag mit den Ja Stimmen der Fraktionen der Grünen, LINKEN und PIRATEN, der Nein Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie eine Enthaltung der SPD Fraktion abgelehnt. Der zweite Änderungsantrag wird im Ergebnis nicht abgestimmt.

 


 
 

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