Auszug - UN Behindertenrechtskonvention Frau Moritz ISL e.V.  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 14.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Die Vortragenden Frau Eileen Moritz ist Supervisiorin und seit 10/2009 Referentin der

Die Vortragenden Frau Eileen Moritz ist Supervisiorin und seit 10/2009 Referentin der
ISL–Bundesgeschäftsstelle.

 

Entstehung der Behindertenrechtskonvention (BRK):

 

         Bereits 1993 stellt UN-Sonderberichterstatter Leandro Despouy in seinem Bericht weltweit Menschenrechtsverletzungen an Menschen mit Behinderungen (MmB) fest.

         Menschenrechtsverletzungen sind z. B. zwangsweise Heimunterbringung, zwangsweise Sonderbeschulung, nicht barrierefreie Verkehrsmittel und Wohnungen, Gewalt, Benachteiligung am Arbeitsplatz von Behinderten.

         UN-Studie „Human rights and disability“ von Gerard Quinn und Theresia Degener verdeutlicht Notwendigkeit einer Behindertenrechtskonvention.

         1993 gibt es erste UN-Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte, besser bekannt als: UN Standard Rules.

         12/2001: UN setzt Ad hoc-Komitee zur Konventionsprüfung ein.

         12/2003: Ausschuss soll Konvention erarbeiten, MmB sollen in Regierungsdelegationen mitwirken.

         Für Deutschland ist Theresia Degener in der Regierungsdelegation.

         08/2006: Ad hoc-Komitee beendet Arbeit mit seiner 8. Sitzung.

         12/2006: UN-Vollversammlung verabschiedet Konvention.

         Erst am 3. Mai 2008 tritt die Konvention in Kraft, der 20 Länder zugestimmt haben; viele Menschen mit Behinderung haben an der Konvention gearbeitet und dieser zugestimmt.

         Es ist auch die Konvention, die am schnellsten verhandelt wurde und die am schnellsten die größte Zustimmung erhielt.

         Erst seit dem 26. März 2009 gilt die BRK auch in Deutschland.

 

In der Präambel der BRK wird zuerkannt…

 

„… dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingte Barrieren entsteht, die sie an der vollen und wirksamen Teilhabe auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen an der Gesellschaft hindern.“

 

Die Vortragende erwähnt mehrmals, dass Deutschland „nicht so ganz wusste, was es da tut“, um zu verdeutlichen, dass die Ratifizierung auch viele Veränderungen in der Gesellschaft mit sich zieht.

 

Auch Historische Aspekte der Benachteiligung werden erwähnt:

 

         lange galt behindertes Leben als „lebensunwert“

         bis heute wird es oft als minderwertig betrachtet

         das Leben mit Behinderung war/ist von Fremdbestimmung geprägt

         In Zeiten des Naziterrors (1933-1945) wurden über 300.000 behinderte Menschen ermordet und ca. 350.000 zwangssterilisiert.

         Heute wird Behinderung als regulärer Bestandteil des menschlichen Lebens ausdrücklich bejaht und darüberhinaus als Quelle kultureller Bereicherung wertgeschätzt.

         Frau Moritz ist der Meinung, dass eine „Behinderung auch als eine kulturelle Bereicherung unserer Gesellschaft gesehen werden kann, z. B. die Gebärdensprache“.

 

Diskussion über den Vortrag:

 

Frau Moritz zweifelt daran, ob wir schon in 10 Jahren eine komplette Barrierefreiheit haben werden.

 

         Barrierefrei sollen sein: Gebäude und Einrichtungen, Straßen,Transportmittel, Informationen, Kommunikation, Beschilderungen und alles, was der Allgemeinheit offensteht

 

Frau Smaldino äußert sich dazu:

 

         Neukölln hätte zu wenig Geld im Haushalt,

         Neukölln hat nur ein bis zwei Schulen, die vollkommen „barrierefrei“ wären,

         es werden Zentrale Begriffe und Konzepte, wie Inklusion, Partizipation, Chancengleichheit, Empowerment, Barrierefreiheit und Disability Mainstreaming besprochen,

         Disability Mainstreaming: Geldmittel sollten gleich auf Frauen mit und ohne Behinderung verteilt werden,

         Empowerment: Kinder mit Behinderung brauchen „peers“ (sogenannte

         Gleichgesinnte),

         Frau Moritz spricht sich dafür aus, den Begriff „Inklusion“ statt „Integration“ zu benutzen: Inklusion ist auch im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion von behinderten Kindern im Schulwesen zu sehen,

         Frau Smaldino macht den Einwand, dass es immernoch Probleme bei der „inklusiven Schule“ gäbe, behindertengerechte Baumaßnahmen wären nötig, es fehlt an geeignetem Personal, Lernmittel werden nicht finanziert vom Senat.

         Inklusion betrifft alle Bereiche und betrifft alle Menschen.

         Auch beim Thema „Wohnen und der Assistenz“ müsse es Wahlmöglichkeiten von Wohnort und Wohnform für Menschen mit Behinderung gebe, gemeindenahen Unterstützungsdiensten einschließlich persönlicher Assistenz müssen bereit gestellt werden und Hilfe müsse der selbst gewählten Wohnform folgen, nicht umgekehrt

 


 
 

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