Auszug - B-Plan XIV-78 a - "Hermannstraße 134"
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a. Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan XIV-78a für die Grundstücke Hermannstraße 134 – 137A und eine Teilfläche des Grundstücks Hermannstraße 133 im Bezirk Neukölln sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-78a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. b. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie das Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie unter den Punkten II.3.5.4 und II.3.5.5. der anliegenden Begründung beschrieben. c. Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-78a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Redebeiträge: Frau BV Helm, Herr BV Scharmberg, Herr BV Biedermann
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD und CDU bei Enthaltung der Grünen, PIRATEN und LINKEN zugestimmt.
Realisierung:
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