Auszug - B-Plan XIV-286a "Emmauskirchhof-West" Geltungsbereichsänderung
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Herr Blesing führt an, dass hier zwei Bebauungspläne betroffen sind, bei denen Geltungsbereiche getauscht werden sollen. Der Grund liegt darin begründet, dass der westliche Teil des Emmauskirchhofs an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden werden soll. Dies ist nur über eine Erschließung vom Mariendorfer Weg möglich. Zur Sicherung der Erschließung wird die Fläche zur vorhergesehenen Erschließung aus dem Planungsgebiet des B-Plans XIV-293 herausgelöst und der Geltungsbereich des B-Plans XIV-286 a erweitert werden.
Der Ausschuss nimmt die Bebauungspläne zur Kenntnis.
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