Auszug - Kinderärztliche Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 05.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Haus des älteren Bürgers
Ort: Werbellinstraße 42, 12053 Berlin
0477/XIX Kinderärztliche Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEGesundheit
Verfasser:Licher, ThomasFinger, Jutta
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Finger das Wort zunächst an

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Finger das Wort zunächst an
Frau Mourgues. Diese erläutert den Antrag zur Drs. 0477/XIX. Anschließend führt
Herr BzStR Liecke aus, dass ihm ein inhaltsgleicher Antrag vorliegt, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurde. In den vergangenen Jahren wurde die schlechte medizinische Versorgung im Bezirk intensiv in den verschiedenen Gremien thematisiert. Besonders betrifft die unbefriedigende pädiatrische Versorgungslage die Notfallversorgung in der Vivantes-Kinderrettungsstelle. Die Kinderrettungsstelle ist vor allem an Feiertagen und Wochenenden ständig überlaufen und mit rund 90 Prozent nicht akuten Fällen frequentiert. Das Bezirksamt hat sich daher in den vergangenen Jahren mehrfach an die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung und auch an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hinsichtlich einer am realen Versorgungsbedarf ausgerichteten ärztlichen Bedarfsplanung gewandt. Selbst der Versuch, gemeinsam mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Chefarzt des Mutter-Kind-Zentrums, dem Sprecher der Berliner Kinderärzte und Herrn BzStR Liecke eine Verständigung über ein besonderes und zusätzliches Angebot für den Bezirk, insbesondere für die Wochenenden und Feiertage einzurichten, fand bei der KV keine Unterstützung. Zusätzliche ambulante ärztliche Reserven werden während der Feiertage bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nur durch den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an vier Standorten (Lichtenberg, Wedding, Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf) vorgehalten. Darüber hinaus ist eine private Notfallpraxis in Steglitz-Zehlendorf tätig.

 

Herr BzStR Liecke macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die medizinische Versorgung im Bezirk auch auf anderen Gebieten, wie zum Beispiel der Gynäkologie und der Urologie, nicht ausreichend ist. Er hat die Hoffnung, dass zukünftig strukturschwache Bezirke wie Neukölln vornehmlich ausgestattet werden, denn, mit Änderung des Versorgungsstrukturgesetzes erhalten die Länder im Rahmen der Bedarfsplanung ein Mitberatungsrecht bei den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hinsichtlich des aufgestellten Bedarfsplans wurde den zuständigen Landesbehörden ein Beanstandungsrecht eingeräumt. Analog der Beteiligungsrechte des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber dem Bundesausschuss haben die Länder gegenüber dem jeweiligen Landesausschuss ein Mitberatungsrecht in den Sitzungen der Landesausschüsse. Die Länder haben dazu die Möglichkeit, ein Gremium auf Landesebene einzurichten, dessen Beschlüsse Empfehlungscharakter haben. Berlin hat von der Möglichkeit, die Mitwirkungsrechte der Länder zu erweitern, Gebrauch gemacht und ein entsprechendes Gremium eingerichtet. Es bleibt nunmehr das Ergebnis des gerade begonnen Prozesses abzuwarten.

 

Auch Herr Oeverdieck merkt noch einmal an, dass die geschilderte Problematik hinreichend bekannt ist und in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt aufgrund des beschlossenen gleichlautenden Antrages aus der vergangenen Legislaturperiode, intensiv thematisiert wurde. Auch er hält einen erneuten Antrag nicht für zielführend und regt an den Antrag zurück zu ziehen bzw. bis nach einer Entscheidung hinsichtlich der aktuellen Bedarfsplanung zurück zu stellen.

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn BzStR Liecke und Herrn Oeverdieck stellt Frau Mourgues den Antrag zur Drs. 0477/XIX zurück.

 


 
 

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