Auszug - Kinderärztliche Versorgung auch an Feiertagen gewährleisten
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Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Finger das Wort zunächst an
Herr BzStR Liecke macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die medizinische Versorgung im Bezirk auch auf anderen Gebieten, wie zum Beispiel der Gynäkologie und der Urologie, nicht ausreichend ist. Er hat die Hoffnung, dass zukünftig strukturschwache Bezirke wie Neukölln vornehmlich ausgestattet werden, denn, mit Änderung des Versorgungsstrukturgesetzes erhalten die Länder im Rahmen der Bedarfsplanung ein Mitberatungsrecht bei den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Hinsichtlich des aufgestellten Bedarfsplans wurde den zuständigen Landesbehörden ein Beanstandungsrecht eingeräumt. Analog der Beteiligungsrechte des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber dem Bundesausschuss haben die Länder gegenüber dem jeweiligen Landesausschuss ein Mitberatungsrecht in den Sitzungen der Landesausschüsse. Die Länder haben dazu die Möglichkeit, ein Gremium auf Landesebene einzurichten, dessen Beschlüsse Empfehlungscharakter haben. Berlin hat von der Möglichkeit, die Mitwirkungsrechte der Länder zu erweitern, Gebrauch gemacht und ein entsprechendes Gremium eingerichtet. Es bleibt nunmehr das Ergebnis des gerade begonnen Prozesses abzuwarten.
Auch Herr Oeverdieck merkt noch einmal an, dass die geschilderte Problematik hinreichend bekannt ist und in den vergangenen Jahren, nicht zuletzt aufgrund des beschlossenen gleichlautenden Antrages aus der vergangenen Legislaturperiode, intensiv thematisiert wurde. Auch er hält einen erneuten Antrag nicht für zielführend und regt an den Antrag zurück zu ziehen bzw. bis nach einer Entscheidung hinsichtlich der aktuellen Bedarfsplanung zurück zu stellen.
Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn BzStR Liecke und Herrn Oeverdieck stellt Frau Mourgues den Antrag zur Drs. 0477/XIX zurück.
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