Auszug - Bebauungsplan 8-22ba - Ehemalige Kindl-Brauerei Festsetzung des Bebauungsplanes (vorbehaltlich der Zustimmung durch das Bezirksamt in der Sitzung am 15.01.2013)  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Biedermann bittet die Verwaltung um kurze Einführung zum B-Plan und Erklärung bezüglich des kurzen Zeitfensters

Herr Biedermann bittet die Verwaltung um kurze Einführung zum B-Plan und Erklärung bezüglich des kurzen Zeitfensters.

 

Herr Groth erläutert eingangs, dass der B-Plan im Gremium bereits bekannt ist. Die Grundlage hierfür war ein städtebaulicher Wettbewerb. In der öffentlichen Trägerbeteiligung gab es Stellungnahmen bezüglich der Lärmproblematik, so dass der B-Plan nochmals zu überarbeiten war. Das Verfahren war mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt so abgesprochen. Es besteht für den Bezirk die Notwendigkeit zur Eile, weil der Eigentümer für große Teile der Grundstücke eine Verpflichtung zu Sanierungszielen übernommen und dazu eine Mittelförderung  beantragt hat, so dass die Maßnahmen (Bau der Treppenanlage) noch in diesem Jahr beginnen müssen, um die Ausschüttung der Mittel sicher zu stellen. Geplant sind kulturelle Stätten, Wohnungsbau, gewerblich genutzte Flächen (Ärztehaus, Büro), ein Beherbergungsbetrieb (Hostel), ein Stadtplatz und eine öffentliche Durchwegung des Grundstückes, die durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert ist.  Herr Biedermann fragt, ob es eine Tiefgarage geben wird.  Herr Groth erklärt, dass es keine konkrete Stellplatzzahl geben wird, da dies in einem Bebauungsplan nicht geregelt werden kann, sondern nur die Fläche, die vorgesehen ist. Es gibt ein Konzept, welches beschreibt, dass überirdische Parkplätze schwer möglich sind und insofern auf unterirdische Parkmöglichkeiten ausgewichen werden muss. Die Umsetzung obliegt dem Eigentümer.

 

Herr Jendralski erfragt, ob mögliche Altlasten im B-Plan aufgenommen werden. Herr Groth definiert den Unterschied zwischen Altlasten und die von Herrn Jendralski gemeinten Kampfmitteln. Diese werden im Rahmen der öffentlichen Trägerbeteiligung geprüft.

 

Frau Fuhrmann findet die Empfehlung in Bezug auf den Wohnraum ungewöhnlich und fragt, warum dies so gestaltet wurde. Darüber hinaus möchte sie wissen, ob die Wohnungen auch für Bürger mit kleinem zur Verfügung stehendem Budget gedacht sind.

 

Herr Groth erläutert, dass Lärm eine sehr große Rolle spielt und sich diesbezüglich die gesetzlichen Grundlagen geändert haben, Wohnungsbau muss daher zwingend mit Lärm vereinbar sein. Insofern sind planungsrechtlich Maßnahmen zu ergreifen, um Lärm zu mindern, beispielsweise über die Grundrissregelung. Dies ist sorgfältig mit den Eingriffen in die Eigentumsrechte abzuwägen, was im vorliegenden B-Plan dargestellt ist.  Er führt weiterhin an, dass man eine verbindlich vorgegebene Planung des Landes Berlins (Gutachten oder Verordnung) bräuchte, um mietrechtlich zu regeln. Es gibt jedoch keine Rechtsgrundlage dafür.

 

Auf Nachfrage von Herrn Biedermann, ob eine Stellungnahme der Abteilung Jugend vorläge, ob und wie viele Spielplätze geplant sind, erklärt Herr Groth, dass dies auf den Bedarf ankommt und eine Regelung sinnvoll sein muss, daher ist im vorliegenden B-Plan keine konkrete Planung enthalten.

 

Herr Wewer fragt, ob bereits ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde, was Herr Groth bejaht. Weiterhin erfragt Herr Wewer, wie sich die verkehrliche Situation auf dem Stadtplatz darstellen soll. Der Leiter des Stadtentwicklungsamtes erläutert, dass der B-Plan private Verkehrsflächen festsetzt, die Verkehr im Schritttempo vorsehen. Das ursprüngliche Konzept sieht vor, dass Ziel- und Quellverkehr nicht oder nur wenig vorhanden sein soll. Der Stadtplatz selbst wird von motorisiertem Verkehr frei gehalten, da dort eine gastronomische Nutzung vorgesehen ist. Nach weiteren Wortmeldungen der Ausschussmitglieder zu Stellplätzen, Verkehr, Werbeanlagen und Bauhöhen-begrenzungen sowie detaillierten Erläuterungen durch Herrn Groth leitet Herr Biedermann die Abstimmung ein. Im Ergebnis wird die Zustimmung zum vorliegenden  B-Plan mit Ja - Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, Grünen sowie der Enthaltung der Linken und Piraten empfohlen.

 


 
 

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