Auszug - Bebauungsplan XIV-130e - Hochspannungsweg/Ortolanweg Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing führt einleitend aus, dass es sich hier nun um den nächsten fälligen Schritt handelt

Herr Blesing führt einleitend aus, dass es sich hier nun um den nächsten fälligen Schritt handelt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden alle eingegangenen Äußerungen geprüft und dokumentiert.

 

Herr Biedermann möchte nunmehr wissen, wie der weitere Zeitplan für dieses Verfahren gestaltet ist, wann die öffentliche Trägerbeteiligung (TöB) erfolgt und ob eine Beräumung des Geländes im Sommer 2013 angestrebt ist. Herr Blesing erklärt, dass dies Sache des Grundstückseigentümers ist, wann die Fläche beräumt wird. Herr Groth ergänzt, dass erst die TöB durchgeführt und der Plan dann ausgelegt wird. Darüber hinaus signalisiert er, dass das neue Planungsrecht nicht vor Ende des Jahres bestehen wird.

 

Herr Jendralski verliest Seite 11 des B-Planpapiers und fragt, ob es tatsächlich so ist, dass nur für die KGA Parzellisten selbst Entschädigungsansprüche bestehen. Herr Groth bestätigt dies. Es werden nur die Pächter von Kleingartenparzellen nach dem gültigen Gesetz entschädigt. Pachtgrundstücke wie diejenigen am Hochspannungsweg fallen nicht unter diese Regelung.

Herr Jendralski verliest auf Seite 27: "Aufgrund der Stellungnahmen kann es durchaus zu Änderungen und Modifizierungen der vorgestellten Planung kommen." und fragt, ob Änderungen absehbar sind. Herr Groth verneint dies.

 

Frau Fuhrmann bittet darum, dass sie durch die Verwaltung alle Einwände und deren Stellungnahmen vorgestellt bekommt. Herr Blesing lehnt ab, dass der Leiter des Stadtentwicklungsamtes eine Zusammenfassung im Ausschuss vorträgt, da die gewünschten Informationen in den Kopien, die die Verwaltung ausgehändigt hat, abzulesen sind. Die Verwaltung ist auch nicht darauf vorbereitet, die gesamten Inhalte vorzustellen.  Herr Jendralski gibt dem Stadtrat Recht und lehnt das Ansinnen von Frau Fuhrmann ebenfalls ab. Herr Biedermann bittet diesbezüglich um Sachlichkeit aller Ausschussmitglieder. Herr Dobberke erklärt, dass er keine Unsachlichkeit innerhalb der Diskussion erkennen könne und verdeutlicht, dass er den Verwaltungsaufwand an dieser Stelle für unnötig erachtet und lehnt für die CDU Fraktion ebenso die Forderung von Frau Fuhrmann ab.  Frau Helm erkundigt sich danach, warum die Fraktionen die Frage als eine Art Antrag werten und diesbezüglich abstimmen und auch in dieser Form diskutieren. Sie hält die Fragen für wichtig. Herr Scharmberg erläutert die Haltung der SPD Fraktion und schlägt als Kompromiss vor, dass Frau Fuhrmann konkrete Fragen anhand des vorliegenden Handouts stellen könne, aber eine Zusammenfassung aller Stellungnahmen durch die Verwaltung nicht sinnvoll ist. Es folgen weitere Wortmeldungen von Herrn Eichholz, Herrn Fischer, Frau Fuhrmann, Herr Jendralski und Herrn Förster zu dieser Thematik.

 

Frau Fuhrmann bittet nun um Erläuterungen der Abwägungen der Verwaltung.

Zu Stellungnahme 1 ist sie der Meinung, dass die Verwaltung auf diese gar nicht erst eingegangen wäre. Herr Blesing erwidert, dass die Verwaltung grundsätzlich bei allen Stellungnahmen versucht hat, sachlich zu bewerten, auch wenn das Verfahren die Emotionen von verschiedenen Gegnern durchzieht. Frau Fuhrmann ist der Meinung, dass die Verwaltung die Bürger, die dort wohnen, ignoriert. Herr Groth tritt dieser Aussage vehement entgegen. Er erklärt, dass die Verwaltung ein normales Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchführt. In diesem Verfahrensschritt werden die schriftlichen Äußerungen mit den öffentlichen Belangen abgewogen und dies wird in den 29 Seiten hier auch klar dargestellt. Nur weil ein von der Planung Betroffener mit einer Planung nicht einverstanden ist, heißt dass nicht, dass automatisch von der Planung abgewichen werden muss. Das Land Berlin hat diesbezüglich ein rechtsstaatlich abgesichertes Verfahren festgesetzt.

 

Herr Groth erläutert nochmals, dass der Bedarf an Wohnungsbau auch im Einfamilienhaussegment ansteigt und die Nachfrage an Flächen groß ist. Der Liegenschaftsfonds hat vom Land Berlin den Auftrag erhalten, diese Flächen zu vermarkten und zu entwickeln. Es wird nunmehr das formelle Verfahren durchgeführt, die Fachbelange (z.B. Umweltbelange) werden jetzt aufgearbeitet. Man kann jedoch im B-Plan nicht regeln, dass Flächen an bestimmte Personengruppen vergeben werden, man kann lediglich politisch auf den Liegenschaftsfonds einwirken. Man kann auch keinerlei Vorverkaufsrechte in einem städtebaulichen Vertrag regeln, da dieser auf den bestehenden B-Plan aufbaut. Die Regelung von etwaigen  Vorverkaufsrechten obliegt allein dem Liegenschaftsfonds.

Nach einer weiteren Diskussion mit Wortmeldungen von Herrn Dobberke, Herrn Scharmberg, Frau Helm, Frau Krüger, Herrn Wewer und Herrn Jendralski schließt Herr Biedermann den TOP. Der Ausschuss nimmt den B-Plan im Ergebnis zur Kenntnis.


 
 

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