Auszug - Ratten(plage) in Neukölln
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Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Finger das Wort zunächst an Herrn BzStR Liecke. Diese informiert anlässlich der Drucksache 0411/XIX über die aktuellen Meldungen von Rattenbefall in Neukölln. Zunächst weist er darauf hin, dass im Juni 2006 die Schädlingsverordnung zunächst weggefallen ist, bevor sie im August 2011 wieder in Kraft getreten ist. Dies hat zur Folge, dass keine vollständigen Zahlen im Rahmen der Meldepflicht für den dazwischen liegenden Zeitraum vorliegen. In 2011 wurden 705 Meldungen erfasst. In 509 Fällen wurde tatsächlich ein Rattenbefall festgestellt. In 2012 gingen 920 Meldungen ein, bei denen sich in 704 Fällen ein Befall bestätigte. Wenn man berücksichtigt, dass wir uns in einer Großstadt befinden, stellen diese Zahlen aus Sicht von Herrn BzStR Liecke keine „Rattenplage“ dar. Diese Beurteilung obliegt jedoch selbstverständlich jedem Einzelnen selbst. Zum Verfahren erklärt Herr BzStR Liecke, dass seitens des Gesundheitsamtes jeder Meldung nachgegangen wird. In den Fällen, in denen ein tatsächlicher Befall festgestellt wird, wird der Verantwortliche aufgefordert, den Schädlingsbefall zu beseitigen. Das Gesundheitsamt wird ausschließlich in Einzelfällen im Wege der Ersatzvornahme tätig. Herr BzStR Liecke ergänzt hinsichtlich der genannten Bezirksregionen, dass die gemeldeten Zahlen in der High-Deck-Siedlung sehr gering waren. Die gemeldeten Zahlen rund um den U – Bahnhof Wutzkyalle und den Joachim – Gottschalk – Weg sind regelmäßig, aber nicht überdurchschnittlich hoch. Die Zahlen für den Bat - Yam- Platz am U – Bahnhof Lipschitzallee sind höher als am U-Bahnhof Wutzkyallee. Anhand der Rattenmeldungen kann jedoch festgestellt werden, dass es keinen Rattenbefallschwerpunkt in Neukölln gibt. Anschließend bestätigt Herr Dr. Morawski, dass kein nennenswerter Anstieg des Schädlingsbefalls zu verzeichnen ist. Als die Schädlingsverordnung im Juni 2006 außer Kraft getreten ist, war ein deutlicher Rückgang von Meldungen beim Gesundheitsamt zu verzeichnen. Als im August 2011 die Schädlingsbekämpfungsverordnung in Kraft getreten ist, konnte ein deutlicher Anstieg der Rattenmeldungen festgestellt werden. Eine pflichtige Person hat nun wieder den Befall mit Gesundheitsschädlingen unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen und eine Fachkraft mit der Bekämpfung zu beauftragen.
Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn BzStR Liecke und Herrn Dr. Morawski zieht Frau Hall – Freiwald den Antrag zur Drs. 0411/XIX zurück.
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