Auszug - Freilufttrinker in Neukölln  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0207/XIX Freilufttrinker in Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/JugGes
Verfasser:Lanske, UteLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Finger das Wort zunächst an Frau Lanske

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes übergibt Frau Finger das Wort zunächst an Frau Lanske. Diese erläutert die Drucksache 0207/XIX. Anschließend erklärt Herr BzStR Liecke, dass diese Problematik bereits seit sehr langer Zeit aktuell ist. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist ein Problem, dass nicht auf die Gropiusstadt oder Neukölln beschränkt ist, sondern in allen Bezirken Berlins und auch bundesweit in anderen Großstädten in unterschiedlicher Ausprägung vorhanden ist. Im Folgenden erklären sowohl Herr BzStR Liecke als auch Herr Jas, dass die Erfahrung dabei zeigt, dass allein mit ordnungspolitischen Maßnahmen wie z.B. dem Verbot von Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit oder durch das Erteilen von Platzverweisen weder eine befriedigende noch dauerhafte Lösung der Problemlage erreicht wird. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum ist ein vielschichtiges Problem und beschränkt sich nicht auf sogenannte Randgruppen wie Obdachlose und chronifizierte Alkoholerkrankte. Auch wenn es sich bei dem Personenkreis der öffentlich Konsumierenden nicht um homogene Gruppen handelt, ist doch allen gemein, dass sich an den belasteten Orten verschiedene Personen mit jeweils spezifischen und komplexen Problemlagen treffen. Das sozial auffällige Verhalten ist lediglich die sichtbare „Spitze des Eisbergs“ von Menschen, die in der Nähe ihres Wohnumfeldes zusammenkommen, um Gemeinschaft zu erleben und ihre Freizeit mangels Alternativen miteinander verbringen.

 

Wichtig ist deshalb die Bereitstellung von und/oder Vermittlung in suchtunspezifische Hilfeangebote, die an den unmittelbaren existentiellen Bedürfnissen ausgerichtet sind und niedrigschwellige Hilfe bei der Alltagsbewältigung anbieten. Seit Februar 2011 gibt es ein suchtspezifisches Hilfsangebot in der Gropiusstadt. Mit der Alkohol- und Medikamentenberatungsstelle confamilia Gropiusstadt im Ulrich-von-Hassel-Weg 7 konnte eine Beratungsstelle etabliert werden, die offen ist für alle und die gemeindenahe Versorgung suchterkrankter oder von Erkrankung bedrohter Menschen sowie ihrer Angehörigen sicherstellt. Dabei ist die Beratungsstelle mit den in der Gropiusstadt ansässigen Einrichtungen, Hilfsangeboten oder dem Quartiersmanagement vernetzt.

 

Ergänzend wäre ein kontinuierliches Streetworkangebot wünschenswert, um eine verlässliche Kontaktaufnahme mit den Beteiligten an den jeweiligen Treffpunkten sicherzustellen. Ziel ist es hier auch, zu einem sozialverträglichen Verhalten zu motivieren und die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten zu erleichtern.

 

Herr BzStR Liecke macht anschließend deutlich, dass aktuell keine finanziellen Mittel vorhanden sind, um eine Anlaufstelle, wie das SPAX in Spandau auch in Neukölln einzurichten. Neukölln hat im Rahmen des Psychatrieentwicklungsprogramms zwar mit ca. 1,2 Mio. Euro einen großen Teil an Mittel erhalten, wodurch jedoch aktuell die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch kranke Menschen, die Suchberatungsstellen, die Guttempler und zwei Zuverdienste finanziert werden. Im Bereich der psychiatrischen Pflichtversorgung der Bezirke machen die Zuwendungsempfänger für 2013 ebenfalls höhere Aufwendungen aufgrund der Tarifanpassungen geltend. Im Budget des Psychiatrieentwicklungsprogramms für 2013 sind hierfür bisher keine zusätzlichen Finanzmittel vorgesehen. Ein Ausgleich beantragter Mehrausgaben aufgrund der Tarifanpassungen ließe sich nur über entsprechende Personalkürzungen realisieren und hätte eine erhebliche Leistungseinschränkung zur Folge. Um dies zu vermeiden, müssten die begründeten Anträge der Zuwendungsempfänger abgelehnt werden.

Zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung der Zuwendungsempfänger innerhalb des Landes Berlin bzw. zur Sicherstellung des im bisherigen Umfang erforderlichen Leistungsangebots in der gemeindepsychiatrischen Versorgung wurde der Senat gebeten darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Mehrkosten abgesichert werden. Eine Antwort steht noch aus.

 

Abschließend macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass er die in Rede stehende Problematik des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum grundsätzlich angehen möchte.

 

Herr Licher hätte sich gewünscht, dass im Antrag mehr auf die Freiwilligkeit der Maßnahmen eingegangen worden wäre. Auch Herr Burger und Frau Christians – Roshanai schließen sich dieser Auffassung an. Frau Gebhardt weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass es sich zunächst lediglich um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handelt, sich sachkundig zu machen, welche Konzepte es zum Beispiel in anderen Bundesländern gibt bzw. welche Auffassungen Experten zu der bestehenden Problematik haben. Es folgt eine intensive Diskussion über die Wortwahl des Antrages und die unterschiedlichen Zielstellungen der Mitglieder, die mit diesem Antrag verbunden zu sein scheinen. Frau Falk stellt einen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut zur Abstimmung:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche präventionspolitischen Maßnahmen zur niedrigschwelligen und zugehenden Prävention von unter anderem alkoholbezogenen Abhängigkeitserkrankungen im Bezirk zusätzlich zu den bereits vorhandenen Maßnahmen ergriffen werden können. Hierzu……..“

 

Dieser Änderungsantrag wird bei vier Zustimmungen zu neun Gegenstimmen abgelehnt.

 

Anschließend lässt Frau Finger den Ursprungsantrag abstimmen. Dieser wird mit neun Zustimmungen bei vier Gegenstimmen angenommen.

 


 
 

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