Auszug - Vorstellung der Neuköllner Jugendgerichtshilfe  

 
 
3. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Wienecke stellt die Jugendgerichtshilfe als einen Service des Jugendamtes vor

Herr Wienecke stellt die Jugendgerichtshilfe als einen Service des Jugendamtes vor. Er benennt die Rechtsgrundlagen und geht auf die Geschichte und die besondere Bedeutung des Jugendstrafrechts gegenüber dem Erwachsenenstrafrechts ein.

 

Zu den Aufgaben der JGH gehören die Unterstützung der Gerichte und Ermittlungsbehörden, die Überwachung des Klientels bei gleichzeitigem Angebot von Hilfe im Rahmen der sozialpädagogischen Beratung und Begleitung, in die auch die Eltern und weitere Bezugspersonen einbezogen werden.

 

Dem Mitwirkungsrecht der JGH im Verfahren kommt eine große Bedeutung zu, so können Urteile in der Revisionsinstanz wieder aufgehoben werden, wenn die JGH nicht anwesend war.

 

Die Organisation der JGH wird von Herrn Wienecke als ein spezialisierter Fachdienst beschrieben, der direkt der Leitung des Jugendamtes unterstellt ist. Grundsätzlich gliedert sich die JGH in das Team Nord und das Team Süd auf, und die zehn Mitarbeiter/innen sind den jeweiligen Sozialräumen zugeordnet. Die Anforderungen an die Mitarbeiter gehen über die Kenntnis und  Anwendung der einschlägigen Rechtsnormen hinaus und umspannen ebenso auch das Wissen über den jeweiligen Sozialraum und das Lebensumfeld des Klientels.

 

Zu den besonderen Leistungen der JGH gehören die Erstellung von psychosozialen Diagnostiken und gutachterlichen Stellungnahmen, die Prüfung der strafrechtlichen Verfahrensreife und Stellungnahmen hinsichtlich der Anwendung des Jugendstrafrechts, die Einleitung und Überwachung richterlicher Anweisungen und Auflagen sowie die Haftprüfungshilfe.

 

Des Weiteren fungiert die JGH als zentrale Schnittstelle, die im Jugendamt aufgelaufenen Meldungen der Schule über Gewaltvorgänge, werden ausgewertet, um dann in Absprache mit den Beteiligten Maßnahmen wie soziale Trainingskurse und Anti-Agressionstraining anzuregen.

 

Herr Siebenhüner stellt in verschiedenen Diagrammen die statistischen Erhebungen zu den aktuellen Fallzahlen und deren Verteilung in den einzelnen Regionen aus den Jahren 2003 bis 2006 vor. Er betont, dass bisher eine Erfassung zum Beispiel der kulturellen Zugehörigkeit nicht möglich war. Erst seit der Umstellung der Software JugHost im Jahr 2003 werden die angeklagten Straftaten auch mit der Nationalität der Täter erfasst. Insgesamt sind für Neukölln 3447 Betreuungsfälle erfasst worden. Eine Aussage über die Veränderung der Aufklärungsrate kann aber nicht getroffen werden.

 

In einem Schlusswort hebt Herr Wienecke die aktuellen Entwicklungen des Jugendamtes und der JGH wie die Sozialraumorientierung, die Kooperationen mit Schule, Polizei, innerhalb des Jugendamtes und die gute Zusammenarbeit mit den fünf für Neukölln zuständigen Jugendrichtern/innen hervor.

 

Auf Nachfragen zu der Akzeptanz und der Qualität der Angebote wie das Anti-Aggressionstraining weist Herr Wienecke auf die Erfahrungswerte der einzelnen Träger dieser Angebote hin. Die Kurse werden bei einer Vielzahl von Teilnehmern erfolgreich durchgeführt. In Einzelfällen kommt zu Problemen bei der Vermittlung von Inhalten an Jugendliche mit migrantischem Hintergrund durch deutsche Mitarbeiter.

Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass zu den Gesprächsangeboten nur sehr wenige Eltern kommen, die Möglichkeit aber von den Jugendlichen angenommen wird.

 

Auf die Nachfrage zu der zunehmenden Tendenz der Anwendung des allgemeinen Strafrechts vor dem Jugendstrafrecht stellt Herr Wienecke deutlich klar, dass jeder Fall gründlich geprüft werde, bevor eine Entscheidung über die Art des Strafrechts getroffen wird. Zudem sind eine Vielzahl der aktuellen Entscheidungen, die unter dem allgemeinen Strafrecht getroffen wurden, von höheren Instanzen wieder aufgehoben worden.

 


 
 

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