Auszug - Umbau der Straße Alt-Rudow  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr BzStR Blesing informiert die Ausschussmitglieder nachrichtlich zu diesem Thema:

Herr BzStR Blesing informiert die Ausschussmitglieder nachrichtlich zu diesem Thema:

Die Straße soll in zwei Teilabschnitten neu gebaut werden – Neudecker Weg bis Köpenicker Straße – Köpenicker Straße bis Krokusstraße. Nach mehreren intensiven Gesprächen mit der Leitungsverwaltung – hauptsächlich den Wasserbetrieben – muss mit einer Bauzeit von mindestens zwei Jahren gerechnet werden. In dieser Zeit wird wechselseitig eine Einbahnstraßenregelung erfolgen. In Absprache mit der BVG muss geprüft werden, ob die Buslinien umgelegt werden. Die Zugänge zu den Geschäften werden behelfsmäßig ermöglicht. Für die Geschäftsleute wird es aber sehr schwierig, da es sich mit Sicherheit auf den Kundenstrom auswirkt und auch Probleme wie z.B. bei der Warenanlieferung entstehen.

 

Es handelt sich juristisch und technisch um einen Neubau der Straße, da der Unterbau vollkommen erneuert und auch die Straße mit Gehwegen und Parkbereichen neu angelegt/geordnet wird. Nach Prüfung müssen die Kosten für den Neubau in einem erheblichen Umfang auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt werden. Es werden den Grundstückseigentümern - wie gesetzlich vorgeschrieben - zwei Varianten vorgestellt  (1. Fahrbahn aus Großsteinpflaster, Gesamtkosten 1, 6 Mio €, umlagefähig ca. 900.000 / 2. Asphaltfahrbahn, Gesamtkosten 1,465 Mio. Euro, umlagefähig ca. 810.000 €). Der Unterschied der umlagefähigen Kosten beläuft sich bei den Varianten auf 85.500 € (ca. 10%). Die Kostenbeteiligung von den Grundstückseigentümern ergibt sich aus der Größe des Grundstückes, seiner Bebauung, der Nutzungsart und der Kategorie der Straße. Bei der Variante 2 liegt die geringste Kostenschätzung bei 2.500 €, bei Variante 1 die höchste bei 45.000 € für das größte Grundstück (Freiwillige Feuerwehr).

 

Es sind nun bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten, wie die Beteiligung der Grundstückseigentümer. Am Ende wird dann ein Beschluss der BVV stehen. Zum zeitlichen Ablauf wird die BVV in der März-Sitzung die Entscheidung fällen und im Herbst 2007 mit den Bautätigkeiten begonnen, deren Abschluss frühestens Ende 2009 zu erwarten sind.

 

Herr Mahlow sieht hier ganz klar beim Bezirk eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht, die am Rande der Grenzen lag, sodass dieser Sanierungsbedarf entstanden ist. Die Straße soll so hergestellt werden wie sie war, dann befindet sie sich wieder in einem verkehrsgerechten Zustand. Herr Scharmberg erinnert, dass der Wunsch zur Sanierung auch immer eine Verbesserung der Gehweg- und Parksituation beinhaltet hat. Herr BzStR Blesing bestätigt, dass auch ohne neue Lampen, Gehwege etc. allein aufgrund der vollständigen Erneuerung der Straßendecke das Ausbaubeitragsgesetz greift. Die Juristen sehen dies als Grunderneuerung an. Sicherlich könnte die Straße auch noch mehrere Jahre in der jetzigen Form so weiter genutzt werden.

 

Herr Oeverdieck möchte nachdrücklich festhalten, dass Herr Mahlow deutlich macht, dass der Bezirk der Verkehrssicherungspflicht in Alt-Rudow nicht nachgekommen ist, obwohl das Bauressort seit mehreren Jahrzehnten in der Verantwortung der CDU-Fraktion lag.

 

Bestimmte Gründe wie Kosten und Bauzeit sprechen eher für die Asphaltvariante, aber viele Ausschussmitglieder sehen den dörflichen Charakter eher mit verfugtem Großsteinpflaster gewahrt.

 


 
 

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