Auszug - Erhaltungsverordnung "Ortskern Rudow"
Herr Borowski stellt in Kurzform die Intention der Erhaltungsverordnung vor, die darauf abzielt, den dörflichen Charakter in städtebaulicher und gestalterischer Hinsicht zu erhalten, Alt-Rudow als Ortsteilzentrum zu stärken und die Aufenthaltsqualität für den Bürger zu erhöhen, wobei es weiterhin ein unterschiedlich genutztes Gebiet bleibt. Bei der Aufstellung des B-Planentwurfes sind einige weitere Grundstücke in die Betrachtung einzubeziehen. Die bestehende Nutzung hat Bestand und soll nicht verändert werden. Die Erhaltungsverordnung sieht vor, dass ein beabsichtigtes Bauvorhaben auf den Einklang mit der städtebaulichen Eigenart des Ortskerns hin geprüft wird. Nach Abstimmung nehmen die Fraktionen der SPD, der
CDU, der Grünen, der Grauen, der FDP und der Linken.PDS die Vorlagen zur
Erweiterung des B-Planentwurfes XIV-215b und zur Erhaltungsverordnung
“Ortskern Rudow” zur Kenntnis. |
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