Auszug - Geltungsbereichsreduzierung: B-Plan XIV-47g ("Blütenachse")  

 
 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: RWE Innogy, Holz-Heizkraftwerk Neukölln, Info Center
Ort: Köpenicker Straße 32, 12355 Berlin
 
Beschluss

Herr Groth erläutert, dass auf Grund der geltenden planungsrechtlichen Situation, der tatsächlichen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie der fachgesetzlichen Regelungen für Kleingartenanlagen für die zu reduzierenden Geltungsbereichsflächen kein Pla

Herr Groth erläutert, dass auf Grund der geltenden planungsrechtlichen Situation, der tatsächlichen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie der fachgesetzlichen Regelungen für Kleingartenanlagen für die zu reduzierenden Geltungsbereichsflächen kein Planerfordernis erkennbar ist. Das Planerfordernis beschränkt sich somit auf einen Bereich westlich des Buckower Dammes, der vorrangig als Grünfläche mit der ZweckbestimmungPrivate Dauerkleingärten mit Zulässigkeit von Stellplätzen dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden soll. Das bestehende Grundstück des Verbandshauses soll zukünftig als Fläche mit besonderem NutzungszweckKleingartenverbands-haus planungsrechtlich gesichert werden. Der im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-47g liegende Einmündungsbereich des Hüfnerwegs in den Buckower Damm wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, für die in diesem Bereich beginnende Grünverbindung derBlütenachse ist eine Festsetzung als Grünfläche mit der ZweckbestimmungÖffentliche Parkanlage vorgesehen.

 


 
 

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