Auszug - Haushaltsdokumente maschinenlesbar veröffentlichen
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, dass
a) der Haushaltsplan b) die Bezirkshaushaltsrechnung c) die Investitionsplanung
als maschinenlesbare (vorzugsweise als Tabellendokument) Version spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung und möglichst acht Wochen vor dem Termin einer beschlussrelevanten Sitzung der BVV oder des Hauptausschusses vom Bezirksamt veröffentlicht werden.
Sollte die Bezirksverwaltung zur Veröffentlichung dieser Dokumente in oben ausgeführter Form aus Gründen, die zu ändern nicht in ihrer Macht stehen, nicht in der Lage sein, so wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass dies ermöglicht wird.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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