Auszug - Situation Kleingartenanlage Fliedergrund  

 
 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:11 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Biedermann erläutert die Intention des TOP 2

 

Herr Biedermann erläutert die Intention des TOP 2.

 

Herr BzStR Blesing erteilt zur Darstellung der Situation Herrn Groth das Wort. Herr Groth erklärt kurz den Stand des Verfahrens sowie Grundsätzliches zur Geschichte der Kleingartenanlage Fliedergrund.

 

Das Grundstück befindet sich im Eigentum des landeseigenen Liegenschaftsfonds. Derzeit wird vom Stadtentwicklungsamt ein Bebauungsplan erarbeitet, der dann der BVV zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt nach dem derzeitigen Zeitplan. Herr Groth erklärt, dass derzeit die städtebauliche Vorstudie abgestimmt wird.

 

Herr Biedermann erteilt der Vorsitzenden der KGA Fliedergrund Frau Fischer das Wort. Sie trägt das Anliegen der Kleingärtner vor, und wendet sich in ihrem Beitrag an die Ausschussmitglieder.

 

Nach Beendigung der Wortmeldung von Frau Fischer erteilt Herr Biedermann nunmehr den Ausschussmitgliedern das Wort. Herr Wewer befragt Herrn Groth nach den Grundstücken, die zum Teil bewohnt sind. Herr Groth erklärt, dass auch hier der Eigentümer der Liegenschaftsfonds ist, in der städtebaulichen Studie aber auf diese Flächen insofern Rücksicht genommen werden soll, als dass diese erworben werden können.

 

Frau Fuhrmann bittet den Ausschussvorsitzenden um einen Vor-Ort-Termin mit dem Ausschuss. Es gibt weitere Wortmeldungen der Kleingärtner. Herr BzStR Blesing weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan seit 1988 besteht und da er durch das Abgeordnetenhaus beschlossen wird, auch ein Gesetz ist und den Eigentümer der Flächen berechtigt, nach dem Flächennutzungsplan zu agieren. Das Bezirksamt ist hierbei nur Dienstleister und damit verpflichtet zu tun, was per Gesetz ausgewiesen wird. Die Aufgabe des Liegenschaftsfonds ist die Vermarktung dieser Flächen und insofern hat der Bezirk keinerlei Handhabe. Herr Groth ergänzt, dass der Flächennutzungsplan das Land Berlin verpflichtend bindet. Eine Änderung kann nur dann herbeigeführt werden, wenn das Abgeordnetenhaus den Flächennutzungsplan ändert. Der Bezirk ist hierfür die falsche Ebene.

 

Nach weiteren Fragen und Anmerkungen der Ausschussmitglieder und Gäste macht Herr BzStR Blesing noch einige Ausführungen zu der städtebaulichen Studie und merkt an, dass eine Vorstellung nach dem Sommer möglich wäre. Es erfolgt eine weitere kurze Diskussion. Abschließend erklärt Herr Biedermann, dass er den Vorschlag aufnimmt, mit den Bezirksverordneten einen Termin vor Ort abzuhalten. Der TOP wird geschlossen.

 


 
 

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