Auszug - Bebauungsplan 8-19b ("Karl-Marx-Straße/Ringbahnstraße")  

 
 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 25.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1826/XVIII Bebauungsplan 8-19b ("Karl-Marx-Straße/Ringbahnstraße")
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/Bau
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-19b für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln - (teilweise) sowie die Ringbahnstraße und die

Der vom Amt für Planen, Bauordnung und Vermessung -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-19b für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln - (teilweise) sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)  sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

  1. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  II 3.5.5 der anliegenden Begründung beschrieben.

 

  1. Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Die Fraktion der Grünen beantragt eine Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

Der Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.

 


 
 

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