Auszug - Spielplatz aufwerten  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 19.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Liegenschaften des Naturschutz- und Grünflächenamtes
Ort: Buckower Damm 170, 12349 Berlin
0126/XIX Spielplatz aufwerten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUGrünflächen, Natur- und Umweltschutz
Verfasser:Kringel, GerritKlein, Cordula
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die CDU-Fraktion erläutert die Intention

 

Die CDU-Fraktion erläutert die Intention              des Antrags. Herr BzStR Blesing  erklärt, dass das Bezirksamt bereits seit ca. 3 Jahren mit der Anwohnerinitiative in Verbindung steht. Der Baumbestand des Platzes ist sehr hoch, daher wurde vor einem Jahr ein größerer Belichtungsschnitt durchgeführt. Eine Fällung von Bäumen könnte jedoch eine erneute Initiative gegen die Baumfällung zur Folge haben. Zudem wurden bestehende Spielgeräte verbessert, beispielsweise wurde ein Trampolin aufgebaut. Als weitere Maßnahmen sind z. B. der Umbau des Klettergerüsts und die Erweiterung des Kletterturms vorgesehen. Desweiteren wird das bei einem bundesweiten Wettbewerb gewonnene Spielgerät (Stehkarussel) für die Gestaltung des Spielplatzes zwischen Schinkestraße und Maybachufer, auf diesem Spielplatz aufgebaut. Es kann aus Kostengründen jedoch keine Belagserneuerung des Bolzplatzes erfolgen. Ebenso ist der Bau einer Seilbahn oder eines Wasserspielbereichs nicht möglich. Die Initiative ist mit diesem Kompromiss zufrieden.

 

Die CDU Fraktion bittet nach diesen Ausführungen um Rückstellung des Antrags. Herr Scharmberg  bringt über diesen Antrag auf Rückstellung seine starke Verwunderung zum Ausdruck, da er der Meinung ist, dass keine Veranlassung besteht, die Aussagen der Verwaltung anzuzweifeln und den Antrag weiterzuführen, da Maßnahmen umgesetzt wurden und werden. Im Ergebnis wird der Antrag dennoch zurückgestellt.

 

 


 
 

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