Auszug - Interessenbekundungsverfahren "Manege"  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 19.04.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Nachbarschaftsheim Neukölln
Ort: Schierker Straße 53, 12051 Berlin
 
Beschluss

Herr Thormann bittet Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte zum Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der auf dem Campus Rütli befindlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Manege

Herr Thormann bittet Herrn BzStR Liecke um einige einleitende Worte zum Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der auf dem Campus Rütli befindlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Manege. Dieser begrüßt zunächst auch die zahlreich erschienen Jugendlichen und erläutert, dass es eine Vielzahl an Angeboten für die Jugendlichen im Bezirk gibt. In regelmäßigen Abständen muss daher überprüft werden, ob das bestehende Angebot noch immer den aktuellen Bedürfnissen und Ansprüchen der Zielgruppe im Bezirk entspricht. Die Leistungsverträge für die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Manege und das Projekt Jugendstraße auf dem Campus Rütli - CR² laufen zum 30. Juni 2012 aus. Es ist geplant, im Vorfeld des Vertragsabschlusses ab dem 01. Juli 2012 ein analog angewandtes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Hierbei handelt es sich weder inhaltlich noch formal um eine öffentliche Ausschreibung. Es hat zum Ziel, verbindliche Standards und Kriterien für die künftige Jugend- und Jugendsozialarbeit auf dem Campus Rütli zu setzen. Alle Träger haben die Möglichkeit sich einzubringen und ihr Konzept vorzustellen bzw. einzureichen.

 

Das Interessenbekundungsverfahren führt im Rahmen des anstehenden neuen Vertragsabschlusses das Bezirksamt Neukölln, vertreten durch die Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport durch. Aufgrund eines Bezirksamtsbeschlusses wurden sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit dem „Campus Rütli“ stehen, in der Abt. BiSchuKuSp angesiedelt. In der Konsequenz stellt die Abteilung Jugend und Gesundheit nunmehr der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport Mittel für den Betrieb der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Manege und für das Projekt Jugendstraße zur Verfügung. Die fachliche Steuerung erfolgt jedoch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Gesundheit.

 

Herr BzStR Liecke begrüßt in diesem Zusammenhang Frau Kronberg, die für die Beantwortung inhaltlicher Fragen zum in Rede stehenden Interessenbekundungsverfahren am heutigen Jugendhilfeausschuss für die Abteilung BiSchuKuSp teilnimmt. Frau BzStR Dr. Giffey ist leider terminlich verhindert.

 

Frau Vonnekold drückt ihre Verwunderung zu dem im Vorfeld des Ausschusses übersandten Konzept aus. Sie bat im Rahmen der letzten Ausschusssitzung um Vorstellung der Ausschreibungskriterien und des geplanten Verfahrens. Das nunmehr vorliegende Konzept eignet sich ihrer Meinung nach nicht dazu, die Kriterien und das Verfahren transparent zu machen. Wie sich in diesem Zusammenhang herausstellt, hat Frau Vonnekold den Text zum Interessenbekundungsverfahren nicht erhalten. Sie bittet daher Herrn BzStR Liecke, das Interessenbekundungsverfahren vorzustellen. Dieser betont nochmals, dass es sich hierbei um ein Verfahren handele, um zunächst allen interessierten Trägern die Möglichkeit einzuräumen, ihr Interesse für den Betrieb der Einrichtung zu bekunden und ein entsprechendes Konzept oder eine Konzeptskizze einzureichen. Mit Hilfe von qualifizierten Auswahlkriterien, die aus diesem Interessenbekundungsverfahren entwickelt werden, soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine transparente sowie fachlich und wirtschaftlich begründete Vergabeentscheidung zu treffen, nachdem die in Frage kommenden Träger ein qualifiziertes Angebot eingereicht haben.

 

Frau Heinemann merkt an, dass in der Vergangenheit die Kombination der Bereiche Schule und Jugend teilweise problematisch war und fragt nach der Verantwortung für das vorliegende Konzept. Ihres Erachtens fehlt es in dem vorliegenden Konzept an Aspekten, wie zum Beispiel zur künstlerischen Arbeit und jugendkulturellen Arbeit und Beteiligung. Herr BzStR Liecke erklärt, dass das Konzept bewusst offen gehalten wurde, damit sich eine breite Trägerschaft angesprochen fühlt, ihre Vorstellungen einzubringen. Herr BzStR Liecke verweist zunächst noch einmal darauf, dass aus den bereits genannten Gründen das Interessenbekundungsverfahren vertreten durch die Abt. BiSchuKuSp, aber in enger fachlicher Zusammenarbeit mit Vertreter/innen der Abteilung Jugend und Gesundheit durchgeführt wird. Zur inhaltlichen Ausrichtung macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass sich alle Beteiligten hinsichtlich der Zusammenarbeit der Akteure auf dem Campus Rütli dazu verpflichtet haben, ressortübergreifend und partnerschaftlich im Sinne des Konzeptes für den Campus Rütli zu arbeiten. Frau Kronberg ergänzt, dass das vorliegende Konzept in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend und Gesundheit erarbeitet wurde und keineswegs ausschließlich schulisch ausgerichtet ist.

 

Auf Nachfrage macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass es nicht darum geht, das kostengünstigste Angebot herauszufinden. Vielmehr ist es das Ziel, für die zur Verfügung stehenden Mittel, das bestmögliche Angebot für die Kinder und Jugendlichen im Bezirk zu ermitteln. Auch der bisher tätige Träger kann selbstverständlich mit einem Konzept sein Interesse bekunden. Des Weiteren weist Herr BzStR Liecke darauf hin, dass der Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel bereits bekannt ist und somit die qualitative Ausgestaltung des Angebotes Gegenstand des Verfahrens ist. Frau Kronberg macht in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich, dass bei der Finanzierung der Freizeiteinrichtung Manege sehr viel Geld der Steuerzahler gebunden wird, dessen Ausgabe nachprüfbar und belegbar sein muss,  und es u. a. deshalb eine Vorgabe seitens der Senatsverwaltung gibt, auch den Markt für soziale Angebote regelmäßig zu erkunden. Fusion e.V. ist bereits seit 1999 tätig. Der Leistungsvertrag wird erstmals durch die Abteilung BiSchuKuSp abgeschlossen und die einzelnen Module des Campus Rütli sollen zusammengefasst werden. Daher wird ein Interessenbekundungsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der beiden Abteilungen für richtig erachtet. Im Übrigen wurde der Träger Fusion e.V. bereits vor einem Jahr von diesem Vorhaben in Kenntnis gesetzt und aufgefordert sich an dem Verfahren zu beteiligen. Herr BzStR Liecke ergänzt hierzu, dass dieses Verfahren auch die nötige und geforderte Transparenz schafft, um allen Beteiligten aufzuzeigen, aus welchen Gründen welcher Träger eine Einrichtung betreibt.

 

Auf Nachfrage von Frau Blumenthal teilen sowohl Herr BzStR Liecke als auch Frau Kronberg mit, dass durchaus in Betracht gezogen wird, die Jugendlichen im Rahmen des Auswahlverfahrens zu ihrer Meinung zu befragen. Konkrete Planungen hierzu gibt es jedoch aktuell noch nicht.

 

Frau Vonnekold fragt nochmals nach den vereinbarten konkreten Auswahlkriterien, da ihrer Meinung nach der Jugendhilfeausschuss die Entscheidung über die in Rede stehenden Kriterien zu treffen hat bzw. grundsätzlich nicht die Verantwortlichen des Campus Rütli, sondern der JHA das Entscheidungsgremium in dieser Angelegenheit ist. Sie macht noch einmal deutlich, dass sie das vorliegende Konzept für äußerst schulisch ausgeprägt hält. Des Weiteren bemängelt sie die Kürze der Zeit, in der das Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden soll, da der aktuelle Vertrag mit Fusion e.V. am 30. April 2012 ausläuft. Herr BzStR. Liecke erläutert wiederholt das Ziel des Interessenbekundungsverfahrens und macht darauf aufmerksam, dass der aktuelle Vertrag mit Fusion e.V. bis zum 30. Juni 2012 verlängert wurde. Es erfolgt umgehend nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses eine öffentliche Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens. Frau Kronberg ergänzt, dass die Verwaltung auf die zeitliche Vorgabe des Verfahrens vorbereitet ist.

 

Frau Kronberg führt auf Nachfrage der Mitarbeiter/innen der Manege aus, dass der Campus Rütli keine „eigenen Kinder“ hat, sondern für die Kinder und Jugendlichen des gesamten Kiezes geöffnet und keineswegs geplant ist, künftig eine Dependance für die Gemeinschaftsschule zu betreiben, die die bisherigen Besucher der Einrichtung von dem Angebot ausschließt. Herr BzStR Liecke versteht die Ängste der Mitarbeiter/innen sowie der Jugendlichen, die seiner Meinung nach jedoch ausschließlich aufgrund mangelnder Informationen entstanden sind. Er erinnert noch einmal daran, dass der Jugendhilfeausschuss bereits in der Vergangenheit über das geplante Interessenbekundungsverfahren informiert wurde. In diesem Zusammenhang teilt er Herrn Becker sein Befremden über die Form der Ansprache in der Öffentlichkeit mit, in der er mangelnde Transparenz und mangelnde vertrauensvolle Arbeit mit den Trägern vorgeworfen hat. Herr Becker hat an allen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilgenommen und war somit durchgehend informiert.

 

Frau Vonnekold teilt nochmals ihr Unverständnis über den Umgang mit den Trägern mit. Sie hält den Zeitpunkt für das Interessenbekundungsverfahren für bewusst gewählt, damit eine Entscheidung zur Sommerpause getroffen werden muss und niemand gegebenenfalls intervenieren kann. Sie stellt daher den Antrag, den Vertrag mit Fusion e.V. bis zum 31. Dezember 2012 zu verlängern. Herr Förster entgegnet an dieser Stelle, dass die Verwaltung ein absolutes Höchstmaß an Transparenz in dieser Angelegenheit hergestellt hat und traut den Beteiligten durchaus zu, das Verfahren rechtzeitig abschließen zu können. Im Ergebnis wird der Antrag von Frau Vonnekold bei 3 Ja – Stimmen, 7 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Herr Drzyzga macht anschließend noch einmal deutlich, dass im Jugendhilfeausschuss die Informationen zum Interessenbekundungsverfahren durchgehend vorlagen und Fusion e.V. die Mitarbeiter/innen jederzeit hätte informieren können, dann wäre diese Form der Verunsicherung nicht aufgetreten.

 

Auf Nachrage von Herrn Khalil bietet Herr BzStR Liecke an, ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeiter/innen sowie interessierten Jugendlichen der Manege zu führen. Er wird hierzu Frau BzStR Dr. Giffey befragen, ob auch sie an diesem Termin teilnehmen möchte. Es kann allerdings an dieser Stelle nicht garantiert werden, dass das Angebot in unveränderter Form bestehen bleibt.

 

Herr Thormann beendet anschließend den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass der Jugendhilfeausschuss sich zu gegebener Zeit wieder mit dieser Thematik befassen wird.


 
 

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