Auszug - Blumenviertel vor Grundwasser schützen
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Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen auf Landesebene dafür einzusetzen, dass
1. kurzfristig die landesgesetzlichen Regelungen gem. § 37a Berliner Wassergesetz in Verbindung mit der Grundwassersteuerungsverordnung zu siedlungsverträglichen Grundwasserständen konsequent angewendet werden.
2. ein Berliner Runder Tisch "Grund- und Schichtenwasser" seitens der zuständigen Senatsverwaltung in Abstimmung mit den Bezirksämtern eingerichtet wird. Die Anwohner der betroffenen Berliner Wohnquartiere sind entsprechend zu beteiligen.
3. das geplante neue Wasserwerk in Johannisthal umgehend mit dem angestrebten Fördervolumen gebaut wird.
4. die Brunnengalerie am Glockenblumenweg noch nach der Fertigstellung des neuen Wasserwerks Johannisthal mit einer maximalen Förderleistung in Betrieb bleibt.
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. |
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