Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Das Protokoll wird ohne Änderungen beschlossen

Herr Rämer schließt kurz an die Mülldiskussion an und erklärt, eine Bürgeranfrage bezüglich der Müllsituation im Laubsängerweg vorliegen zu haben. Herr BzStR Blesing wirft ein, dass auch ihm diese Anfrage vorliegt und er den Bürger anrufen wird. Herr Rämer wird sich ebenfalls mit dem Bürger in Verbindung setzen.

 

Herr BzStR Blesing teilt mit:

 

Der Bezirk sollte für die weitere Nutzung des Reinhold-Kiehl-Grabes auf dem evangelischen Kirchhof St. Jakobi für die nächsten Jahre mehrere Tausend Euro Gebühren entrichten. Daher wurde dem evangelischen Friedhofsverband die Abräumung und Verlagerung des Grabes auf einen städtischen Friedhof mitgeteilt. Nach Auseinandersetzungen mit dem Landesdenkmalamt hat der Friedhofsverband Mitte mitgeteilt, keine Gelder vom Bezirk mehr zu fordern und das Bezirksamt gebeten, die Entscheidung zu überdenken. Im Ergebnis bleibt das Kiehl Grab dort bestehen und wird 2013 instandgesetzt.

 

Durch die hohe Teilnehmerzahl bei der Beisetzung El-Abed Jusef am 09.03.2012 auf dem Friedhof Columbiadamm mussten besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Es gab keine Ausschreitungen und keine größeren Schäden an Grabstellen und der Umgebung.

 

Am 05. April 2012 werden die Brunnen in Neukölln wieder angestellt. Das offizielle Anstellen wird am Brunnen im Körnerpark stattfinden. Dazu wurde eine Pressemitteilung („Wasser marsch“) veröffentlicht.

 

Drusenheimer Weg in Buckow: Ein Hauseigentümer legte beim NGA wegen einer Weide, die die Sonne verdeckt, Beschwerde ein und forderte das NGA auf, diese zurückzuschneiden. Die Weide wurde nunmehr selber abgeschnitten. Es wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und ggf. eine Anzeige eingeleitet.

 


 
 

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