Auszug - Einstellungen von Bebauungsplänen: - XIV-152 (Rhabarberweg) - XIV-240 (Herzblattweg) - XIV-33a (Heidekampgraben) - XIV-296 (Donaustr./Erkstr.)
XIV- 153 (Rharbarberweg) Auf Grund der bereits hergestellten Erschließungsstraße ist nunmehr keine Planerfordernis vorhanden. Die Planintention ist nicht länger gegeben.
XIV-240 (Herzblattweg) Der ursprüngliche Planungsanlass - die Herstellung einer Mehrfach-Sporthalle auf Flächen des Gemeinschaftsstandortes der Matthias-Claudius-Grundschule - ist entfallen, und somit besteht keine Planungserfordernis mehr. Dort steht eine Sporthalle.
XIV-33a (Heidekampgraben) Die Herstellung und Widmung der Grünanlage ist erfolgt, sodass eine Sicherung der Fläche als Grünfläche nicht mehr notwendig ist. Es handelt sich um einen B-Plan von 1989. Es gibt zudem keine Erschließungsbeitragspflicht.
XIV-296 (Donaustr./Erkstr.) Die Planungserfordernis entfällt, da das ursprüngliche Planungsziel - eine geschlossene Blockrandbebauung - durch den Erwerb und der damit verbundenen Nutzung als Lebensmitteldiscounter (Lidl) kurz- bzw. mittelfristig nicht erreichbar ist.
Frau Fuhrmann fragt, wie es dazu kommen konnte, dass dort ein Lidl entstanden ist. Herr Borowski führt aus, dass es sich um Allgemeines Wohngebiet nach bestehendem Baurecht handelt. Er erläutert, dass es sich um einen Nahversorger handelt, und bezüglich des Baus ein Anspruch bestand. Da keine Gestaltungsrichtlinien vorgeschrieben sind, hatte die Baubehörde auf die Fassade auch keinen Einfluss. Werbeanlagen mit Fremdwerbung wurden aber erfolgreich verhindert.
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