Auszug - Begrüßung  

 
 
1. konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.12.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr BV-Vorsteher Koglin begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig zugegangen ist

Herr BV-Vorsteher Koglin begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig zugegangen ist. Er eröffnet die 1. und damit konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Zur Tagesordnung merkt er an, dass nach TOP 3 die Sitzung unterbrochen wird, damit die erforderlichen Verpflichtungserklärungen unterzeichnet werden können.

 

Vor der Wahl des Ausschussvorsitzenden erläutert Herr BV-Vorsteher Koglin, dass es in der Sitzung der BVV Neukölln von Berlin am 7. Dezember 2011 eine Vorlage zur Kenntnisnahme hinsichtlich der Benennung der Bezirksverordneten für den Jugendhilfeausschuss gab. Hierauf wurde Frau Vonnekold nicht als Mitglied des Jugendhilfeausschusses gelistet, da sie in der vorangegangenen Wahlperiode als Dezernentin der Abteilung Jugend tätig gewesen ist. Herr BV-Vorsteher Koglin erklärt weiter, dass es zwar keine einschlägigen Paragraphen, sehr wohl aber Kommentare zu den maßgeblichen Gesetzen gibt, die ausführen, dass eine solche Konstellation vermieden werden sollte. Da hierzu jedoch derzeit unterschiedliche Rechtsauffassungen vorliegen, hat Herr BV-Vorsteher Koglin einen entsprechenden Überprüfungsantrag bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gestellt. Das Ergebnis der Überprüfung dieser Angelegenheit wird voraussichtlich erst im Januar vorliegen. Hinsichtlich der Vorlage zur Kenntnisnahme in der Form vom 7. Dezember 2011 wurde Herrn BV-Vorsteher Koglin am heutigen Tag sowohl von der Senatsinnenverwaltung als auch vom Rechtsamt Neukölln auf Nachfrage bestätigt, dass diese zulässig ist. Da das Überprüfungsverfahren derzeit noch andauert, macht er vorsorglich darauf aufmerksam, dass eine Abstimmungsbeteiligung von Frau Vonnekold an den Wahlgängen im Rahmen der heutigen Sitzung im Protokoll aufgenommen werden muss. Sollte der Rechstüberprüfungsantrag im Ergebnis bestätigen, dass Frau Vonnekold nicht als Mitglied des Jugendhilfeausschusses tätig sein sollte, hätte ihre Beteiligung an den heutigen Abstimmungsverfahren zur Folge, dass diese ungültig wären. Weiterhin hätte die Mitgliedschaft von Frau Vonnekold zur Folge, dass der Vorsitzende zukünftig regelmäßig im Vorfeld zu prüfen hätte, ob die dann aktuell zu besprechende Thematik bereits in der vorangegangenen Wahlperiode von Frau Vonnekold in ihrer Funktion als Dezernentin der Abt. Jugend bearbeitet wurde. Frau Vonnekold müsste dann für die Dauer dieses Tagesordnungspunktes jeweils den Raum verlassen. Sollte das Ergebnis der Überprüfung bei der Senatsinnenverwaltung hingegen ergeben, dass die Anwesenheit von Frau Vonnekold im JHA rechtens ist, wird dies selbstverständlich in der dann folgenden Sitzung der BVV Neukölln von Berlin auch beschlossen.

 

Abschließend wendet sich Herr BV-Vorsteher Koglin in einigen persönlichen Worten an Frau Vonnekold und versichert ihr, dass er diese Entscheidung bei jeder anderen Person gleichfalls getroffen hätte. Er betont, dass der JHA nicht als Plattform für die Austragung persönlicher Unstimmigkeiten instrumentalisiert werden sollte, sondern vielmehr die Möglichkeit bietet, sich inhaltlich konstruktiv und engagiert für die Kinder und Jugendlichen im Bezirk einzusetzen.

 

Es erfolgt eine Meldung, in der die Verwunderung über die Ausführungen des BV-Vorstehers zum Ausdruck gebracht und erklärt wurde, dass Frau Vonnekold Seitens der Fraktion allein aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz als ordentliches Mitglied des JHAs bestätigt wurde.

 

Frau Vonnekold teilt abschließend mit, dass sie wohlmögliche Vorwürfe, „alte Rechnungen begleichen bzw. ihren Amtsnachfolger drangsalieren zu wollen“ ausdrücklich zurückweist und erklärt ausschließlich fachlich, inhaltlich im JHA tätig werden zu wollen.

 

Herr BV-Vorsteher Koglin beendet diesen Tagesordnungspunkt.

 


 
 

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