Auszug - Info über Aufhebung des Pfändungsschutzes
Das Bezirksamt wird beauftragt, alle Neuköllner Bürgerinnen und Bürger, die über das JobCenter oder andere bezirkliche Ämter Transferleistungen beziehen, per Post und per Aushang umfassend über die Aufhebung der bisher geltenden Pfändungsschutzregelungen von Girokonten zum 31. Dezember 2011 zu informieren.
Dabei soll besonders darauf hingewiesen werden, dass ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden muss, um die geltenden Pfändungsfreibeträge in Anspruch nehmen zu können.
Um einen größtmöglichen Erfolg zu sichern, sollte der sprachlichen Vielfalt in Neukölln Rechnung getragen werden und die Information mehrsprachig erfolgen.
Der Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen