Auszug - Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus dem Vorsteher, der stellvertretenden Vorsteherin, dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, dem Fraktionsvorsitzenden der PIRATEN, dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN sowie zusätzlich einem Mitglied der Fraktion der SPD.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.
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