Auszug - Beschluss über das Konzept zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Abteilung Jugend im Haushaltsjahr 2011 gemäß des Beschlusses (Drs. Nr. 1893/XVIII) der BVV vom 13. Juli 2011  

 
 
60. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 18.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Frau Finger begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig zugegangen ist

Frau Finger begrüßt die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Mitarbeiter der Verwaltung und stellt fest, dass die Einladung rechtzeitig zugegangen ist. Sie eröffnet die 60. Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Anmerkungen zur Tagesordnung gibt es nicht.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte sie die Protokolle der letzten Sitzungen noch einmal ansprechen, da Änderungsvorschläge eingegangen sind.

 

Zum Protokoll der 59. Sitzung bittet Frau Schwarzer um folgende Änderungen:

Seite 2, 1. Absatz:

"Frau Finger berichtet, .... nachdem im BA festgestellt wurde, dass der Ansatz für die Hilfen zur Erziehung voraussichtlich mit 4,3 Mio. Euro überzogen werden wird".

 

Dem Änderungsvorschlag stehen keine Einwände gegenüber.

 

Seite 3, 1. Absatz, 2. Satz:

"Im Bezirksamt gab es zwar keinen Tagesordnungspunkt HzE, aber die Hilfen zur Erziehung waren regelmäßig in der Debatte, allein schon monatlich, wenn die jeweiligen Monatsabschlüsse ausgewertet wurden.

 

Sie beantragt folgende Anmerkungen zu diesem Passus (im nächsten Protokoll) aufzunehmen:

„Frau Schwarzer weist darauf hin, dass Herr Bezirksbürgermeister Buschkowsky in der BVV vom 13.07.2011 mitgeteilt hat, dass das Thema HzE von Frau BzStR Vonnekold eben nicht in jeder Sitzung angesprochen wurde.“

 

Dem Änderungsvorschlag stehen keine Einwände gegenüber.

 

Seite 3, 3. Absatz, 3. Satz:

"Dies wird Reduzierungen der Öffnungszeiten bedeuten bzw. könnten nach den Ferien einzelne Einrichtungen vorübergehend stillgelegt werden, ... "

 

Ihres Erachtens hätte Frau BzStR Vonnekold nicht gesagt, dass Einrichtungen geschlossen werden könnten, sondern dass Einrichtungen geschlossen werden.

 

Frau BzStR Vonnekold bestreitet von Schließungen gesprochen zu haben, da sie die Konsequenzen der Honorarmittelkürzungen zuvor auf einem Zettel zusammengetragen hatte. Bestärkt wird sie durch Herrn von Kieseritzky, jedoch interpretiert er Stilllegung als deutlich weiter greifenden Schritt als die Einrichtungen nur zu schließen. Um ihre Intention zu verdeutlichen, führt Frau BzStR Vonnekold als Beispiel an, dass Motorräder über den Winter stillgelegt werden, um sie dann im Frühjahr wieder zu reaktivieren.

 

Die Passage bleibt daher unverändert.

 

Seite 4, 4. Absatz, 3. Satz - Unterstreichung eines Satzes

Sie beantragt, die Unterstreichung aus dem Protokoll zu entfernen.

 

Dem Änderungsvorschlag stehen keine Einwände gegenüber.

 

Mit diesen Änderungen wird das Protokoll der 59. Sitzung angenommen.

 

Zum Protokoll der 58. Sitzung gibt es keine Anmerkungen.

 

 

In Konsequenz des BVV-Beschlusses enden fast alle Leistungsverträge mit den freien Trägern der Jugendhilfe mit dem 31.12.2011. Eine Verlängerung wird untersagt, damit sich die neue BVV ein eigenes Bild zur Jugendförderung machen und dann über die Verträge selbst entscheiden kann. Frau BzStR Vonnekold vermutet, dass die neue BVV sich frühestens in der letzten Oktoberwoche konstituieren wird. Ein inhaltlich weit reichender Beschluss über die Leistungsverträge wäre in der ersten Sitzung wenig sinnvoll. Vielmehr sollte den neuen Bezirksverordneten Gelegenheit gegeben werden, sich grundsätzlich über die Struktur der Jugendförderung zu informieren.

 

Um den freien Trägern der Jugendhilfe eine gewisse Planungssicherheit geben zu können, müsste die Entscheidung über die Verlängerung der Leistungsverträge noch 2011 getroffen werden. Bereits eine Entscheidung Anfang Dezember 2012 wäre für viele freie Träger zu kurzfristig. Zusätzlich tritt durch den noch nicht beschlossenen Haushaltsplan ab dem 01.01.2012 eine vorläufige Haushaltswirtschaft in Kraft, die eine Verlängerung von Verträgen schwierig macht und Neuabschlüsse verbietet.

 

Frau BzStR Vonnekold befürchtet, dass, wenn weiterhin keine Entscheidung getroffen wird, die Jugendlichen ab Januar 2012 vor leeren Räumen und Häusern stehen werden. Sie bittet den JHA um Entscheidung, damit die Verträge ins nächste Jahr verlängert werden können.

 

Herr Szczepanski ergänzt, dass die BVV den Beschluss gefasst hat und nun damit umgehen muss, dass er der Jugendarbeit im Bezirk schade. Er schlägt vor, dass der Jugendhilfeausschuss als Fachausschuss gemeinschaftlich einen Beschluss fasst und somit für das Bezirksamt eine Handlungsgrundlage stellt. Dazu möchte er folgenden Antrag einbringen:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, die Abteilung Jugend zu ermächtigen, die Verträge der Freien Träger der Jugendhilfe bis zum 30.06.2012 zu verlängern.“

 

Für Herrn Wittke sind die aufgeführten Gründe nachvollziehbar, auch soll die neue BVV nicht in eine Zwangslage gebracht werden. Der Zeitrahmen von einem halben Jahr erscheint ihm jedoch zu groß. Zudem vermisst er bei dem Vorschlag, wie hoch die Mittelbindung für diese Verlängerung wäre und woraus diese finanziert werden soll.

 

Herr Posselt kann die Verlängerung um ein halbes Jahr nachvollziehen, da sich jetzt nicht abschätzen ließe, wie schnell der neue Haushalt beschlossen wird. Frau BzStR Vonnekold ergänzt, dass sie erwartet, dass die Haushaltsberatungen im Abgeordnetenhaus bis ins erste Quartal 2012 andauern werden. Erst dann kann sich die BVV mit dem Bezirkshaushalt befassen und entscheiden. Den Trägern ist nicht geholfen, wenn sie die Vertragszusage am 28.03.2012 erhalten.

 

Herr Ahrens gibt zu bedenken, dass in der Diskussion zwei Themen miteinander verbunden werden, die in keiner Beziehung zueinander stehen. Fachlich ist es falsch, Mehrausgaben in den HzE mit Streichungen bei der Jugendarbeit gegenzufinanzieren. Für die Träger sei es egal, ob die Kündigung der Verträge zum 31.12.2011 oder zum 30.06.2012 erfolgt - dies würde den Zusammenbruch der Jugendarbeit in Neukölln nur verzögern. Dass die Jugendarbeit in den Bezirken bereits jetzt nur minimal finanziert ist, wurde schon häufig diskutiert.

 

Er verdeutlicht auch, dass es keine freiwilligen Leistungen gäbe, da dies Willkür bedeute und somit gegen die Verfassung verstoßen würde. Diese Leistungen haben ihre gesetzliche Grundlage im SGB VIII. Allein die Größenordnung ist diskutabel - ein Ausführungsgesetz schreibt 10 % vor, davon ist Neukölln weit entfernt. Frau Finger weist Herrn Ahrens darauf hin, dass die sogenannten freiwilligen Leistungen zwar Pflichtleistungen sind, diese aber nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel erbracht werden können. Nicht nur Neukölln ist von den 10% weit entfernt „Ohne Moos sei nichts los“.

 

Frau Heinemann unterstützt die Aussage von Herrn Ahrens. Die beiden Leistungen stehen fachlich in keinem Bezug. Die neue BVV soll darüber entscheiden. Sie bedauert, dass hier Wahlkampf auf Kosten der Jugendarbeit geführt wird und warnt vor dem schwindenden politischen Vertrauen der Jugendlichen.

 

Frau Schwarzer möchte ungern einen Freibrief für 6 Monate erteilen und hätte vor einer Entscheidung einen Nachweis, dass und wie die Einsparungen von 100.000 Euro geleistet werden. Als Bezirksverordnete muss sie auch auf das Budget achten. Das Bezirksamt hat beschlossen, die Verträge zu kündigen und die BVV steht nun vor dem Schlamassel. Mit dem Beschluss muss nun umgegangen werden und sie hätte gern von Frau BzStR Vonnekold ein Zeichen, wie denn die Einsparungen geleistet werden.

 

Herr Rühlmann stellt fest, dass die gesetzlichen Maßgaben eingehalten werden müssen und die HzE nicht vorherbestimmt werden können, jedoch ist zu beachten, dass keine doppelte Leistungserbringung stattfindet. Herr Ahrens bot in der letzten Sitzung Unterstützung an, nimmt das Jugendamt dieses Angebot an? Auch er möchte die Jugendarbeit nicht einstellen lassen und fragt nach dem Beitrag der Träger.

 

Herr Ahrens korrigiert die Ausführungen, er bot an, dass die Liga mit dem Jugendamt ins Gespräch treten würde, um die HzE besser zu organisieren und geeignetere Hilfen zu finden. Die Entscheidung über eine geeignete Hilfe, besonders wenn es wie in einem Kinderschutzfall schnell gehen muss, erfordert viel Fachlichkeit und auch Personalkapazitäten. Er bezweifelt, dass dafür überhaupt genügend Personal im Jugendamt Neukölln zur Verfügung steht.

 

Frau BzStR Vonnekold bestätigt, dass in den planbaren Bereichen der Haushalt nicht überzogen wird. Sie gibt zu bedenken, dass der Hilfebedarf z. B. Im Kinderschutzfall nicht planbar ist, besonders im kostenintensiven stationären Bereich gibt es kaum eine Auswahl an Plätzen, sodass häufig die Geeignetheit der Maßnahmen zurückstehen muss gegenüber der Tatsache, überhaupt einen Platz zu erhalten. Letztendlich können die Maßnahmen auch nicht beliebig gegeneinander ausgetauscht werden, da es sich hierbei um traumatisierte Kinder und Jugendliche handelt. Das Jugendamt hat in den letzten Jahren bewiesen, dass die möglichen Stellschrauben genutzt wurden, immerhin wurde das Ausgabevolumen von 2002 nie wieder überschritten.

 

Herr Khalil fragt nach der finanziellen Sicherheit für die Verträge nach den 6 Monaten. Er warnt davor, die Jugendarbeit zum Wahlkampfthema zu machen. Herr Szczepanski bestätigt, dass die Mittel gegeben sind, der beschlossene Haushalt wird von der Abteilung Jugend eingehalten. Zur Debatte stehen allein die HzE. Die Kostenentwicklung ist nicht allein ein Neuköllner Phänomen, sondern ist berlin- und bundesweit zu beobachten. Das Bezirksamt und die Verwaltung müssen in dieser Aufgabe zusammenstehen, die Abteilung Jugend allein kann die Aufgabe nicht bewältigen.

 

Frau Knörr erinnert, dass andere Abteilungen auch in den letzten Jahren immer wieder für die Abteilung Jugend eingesprungen sind. Letztendlich müssen die Bezirksverordneten die Entscheidung treffen. Besonders der Bezirksbürgermeister versucht auch auf anderen Ebenen Gelder einzufordern.

 

Herr Heeb kann den vorgetragenen Vorwürfen nicht folgen, er hat an vielen Sitzungen des JHA teilgenommen und aus seiner Sicht hat sich das Jugendamt immer bemüht, die Kosten zu reduzieren. Diese Bemühungen sind auch belegbar, denn kein anderes Jugendamt in Berlin hat die Kosten soweit reduziert. Er befürwortet den Antrag und informiert, dass für die Träger ein Vierteljahr Vorlauf das absolute Minimum darstellt.

 

Herr Wittke bedauert, dass die Diskussion auf zu niedriger Ebene geführt wird. Die Bezirksverordneten können nur im Rahmen der Globalzuweisung die Haushaltsdiskussion führen. Es sollte darüber nachgedacht werden, wenn es anderen Abteilungen möglich ist, regelmäßig zu unterstützen, ob deren Zuweisung teilweise zu hoch sein könnte. Er sieht sich im Dilemma, dass er einerseits keinen Blankoscheck für ein halbes Jahr ausstellen, jedoch auch nicht den Fortbestand der Jugendarbeit in Neukölln aufs Spiel setzen möchte.

 

Frau BzStR Vonnekold informiert, dass es sich hierbei keineswegs um einen Blankoscheck handelt, da die Verträge in der bekannten Form verlängert und nicht neu abgeschlossen werden. Für ein Jahr stehen dafür knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung, also beträgt das Volumen 1,5 Mio. Euro. Damit ist auch deutlich zu erkennen, dass, sollte die Jugendförderung zur Kompensation der HzE herangezogen werden, keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Bisher entstand im Bezirksamt nie die Frage, ob sich die Abteilungen gegenseitig an nicht steuerbaren Stellen unterstützen, so gab es auch seit Jahren immer eine solidarische Haltung im Bezirksamt gegenüber den Abteilungen Bau und Bildung. Es wundert sie, wie nun die Debatte darüber geführt wird.

 

Zu den verteilten Unterlagen merkt Frau BzStR Vonnekold an, dass viele der Angaben händisch ausgewertet wurden. Jede Einrichtung wurde einzeln betrachtet und zusammen mit den Mitarbeitern die Einsparmöglichkeiten geprüft. Die letzte Aktualisierung erfolgte noch an diesem Morgen.

 

Die schätzenswerte Arbeit der Honorarkräfte ist verhältnismäßig preiswert zu erhalten, hinzu kommen die freiwilligen Stunden, die ehrenamtlich erbracht werden. So sind viele Angebote dem Engagement der freien und der festen Mitarbeiter zu verdanken. Durch die aufgelisteten Kürzungen können in einigen Einrichtungen die langen Öffnungszeiten nicht mehr gewährleistet werden, auch gehen viele Angebote zur Förderung der Kinder und deren Familien verloren. Das Trapez konnte dem Falken Jugendverband als vorübergehendes Ausweichquartier zur Verfügung gestellt werden, nachdem das eigene Haus einem Brandanschlag zum Opfer gefallen ist.

 

Bei der Entscheidung über diese Sparvorschläge muss sich der Jugendhilfeausschuss bewusst sein, dass für die Einsparung von 100.000 Euro knapp 10.000 Angebotsstunden nicht erbracht werden können. Die Zuweisungen für den Haushalt 2013 stützen sich auf die Zahl der Angebotsstunden im Jahr 2011. Dadurch ist ein Zuweisungsverlust in Höhe von 436.716,95 Euro absehbar. Das Gesamtbudget für Honorarkräfte in der Jugendförderung beträgt im Jahr 2011 699.000 Euro. Wenn die Zuweisung in dieser Höhe wegbricht, werden Einrichtungen geschlossen werden müssen, wenn der Bezirk die Mittel nicht aus anderen Bereichen aufbringen kann.

 

Um dieses Szenario abzuschwächen, bietet die Abteilung Jugend Einsparungen aus Sachmitteln an (Öffentlichkeitsarbeit, Geschäftsbedarf der Einrichtungen, Mittel für Fortbildungen, ...) mit der Bitte, dass der JHA das Jugendamt soweit unterstützt, dass die Einsparungen nicht allein aus den Honorarmitteln geleistet werden müssen.

 

Auf den Einwand von Herrn Ahrens, dass Einrichtungen in freie Trägerschaft übergeben werden könnten, antwortet Frau BzStR Vonnekold, dass dem Jugendamt dann nur die Personalmittel erspart blieben, wenn die AWO jedoch eine Einrichtung mit 44.000 Euro betreiben möchte, gibt sie gern eine ab. Lichtenberg hat dieses Modell versucht und steht nun nach einigen positiven Jahresergebnissen vor Problemen.

 

Nach einer kurzen Unterbrechung wird folgender Antrag abgestimmt:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, die Honorarmittel der Abteilung Jugend nicht um 100.000 Euro zu kürzen, um Verluste von mehreren 100.000 Euro bei den Zuweisungen des Senats in der Zukunft zu vermeiden, sondern um 50.000 Euro zu kürzen, weitere 50.000 Euro werden aus Mitteln gemäß der dem JHA am 18.08.2011 vorgelegten Liste eingespart.

 

Die verbleibenden Honorarmittelkürzungen von 50.000 Euro können auch aus anderen Mitteln - außer HzE - kompensiert werden.“

 

Dem Antrag wird ohne Gegenstimme bei 4 Enthaltungen zugestimmt.

 

Dem Antrag der Grünen zur Verlängerung der Trägerverträge mit folgendem Wortlaut:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, die Abteilung Jugend zu ermächtigen, die Verträge der Freien Träger der Jugendhilfe bis zum 30.06.2012 zu verlängern.“

 

wird einstimmig zugestimmt.

 


 
 

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