Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
53. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Schuldnerberatung der AWO - Kreisverband Südost e.V.
Ort: Mahlower Straße 23, 12049 Berlin
 
Beschluss

Frau Schoenthal bittet Herrn BzStR Büge um Mitteilungen der Verwaltung

Frau Schoenthal bittet Herrn BzStR Büge um Mitteilungen der Verwaltung. Dieser erklärt anlässlich der aktuellen Ereignisse bzw. Pressemitteilungen zu den Abrechnungsunregelmäßigkeiten bei den ambulanten Pflegediensten, dass im Bezirk zwei Stellen mit Fachcontrollerinnen besetzt wurden. Diese wurden eingestellt, um die stetig steigenden Ausgaben im Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen zu überprüfen und herauszufinden ob und ggf. wo Optimierungsmöglichkeiten gegeben sind. In diesem Zusammenhang wird in den letzten Monaten detailliert die ambulante Hilfe zur Pflege überprüft. Hier unterscheidet man zwei Rechtskreise. Zum einen den der Pflegekasse (SGB XI) und zum anderen den Rechtskreis des SGB XII. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt zunächst durch die Pflegekassen. Da deren Leistungen jedoch häufig nicht ausreichen, kommt dem Träger der Sozialhilfe die Aufgabe zu, den notwendigen Bedarf der Menschen, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, zu ermitteln und die erforderlichen ergänzenden finanziellen Hilfen zur Verfügung zu stellen.

 

Im Land Berlin erfolgt die Feststellung des erforderlichen Bedarfes eines Menschen in pauschalisierter Form mittels sogenannter Leistungskomplexe. Ein Leistungskomplex beinhaltet dabei bestimmte Tätigkeiten eines Hilfebedarfskomplexes, die für den Menschen erforderlich und vom Pflegedienst zu erbringen sind. Aus Indizien heraus erfolgten durch die Mitarbeiter der Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt Tiefenprüfungen, im Rahmen derer Abrechnungsunstimmigkeiten festgestellt wurden. Bisher waren vier ambulante Pflegedienste im Visier. Zwei Anbieter bewegen sich zusehend aus dem Bezirk Neukölln heraus und gegen die beiden anderen wurde bekanntermaßen Strafanzeige gestellt. Herr BzStR Büge betont in diesem Zusammenhang, dass der finanzielle Schaden eine Seite darstellt, viel schlimmer jedoch die menschliche Seite sei, da die notwendige Hilfe nicht bei den Betroffenen ankommt. Herr BzStR Büge macht deutlich, dass jeder der in diesem Zusammenhang geprüften Vorgänge Mängel aufwies. Er erklärt weiter, dass berlinweit ca. 15.000 Menschen im Rechtskreis des SGB XII Leistungen erhalten und es über 500 ambulante Pflegedienste gibt, die bezirksübergreifend tätig sind. In Neukölln gibt es derzeit ca. 60 Anbieter.

 

Abschließend macht Herr BzStR Büge deutlich, dass er diese Thematik so offensiv auf den Weg bringen wird, dass diese Vorgehensweise auch zukünftig, unabhängig von seiner Person, verfolgt wird. Er begrüßt in diesem Zusammenhang, dass bei der Staatsanwaltschaft in der Zwischenzeit ein Ansprechpartner vorhanden ist, bei dem sämtliche Anzeigen zusammenlaufen.

 

Anschließend erteilt Frau Schoenthal der Geschäftsführerin des ambulanten Pflegedienstes Deta-Med, Frau Yesilyurt, das Wort. Diese bemängelt die Sachbearbeitung und die langen Bearbeitungszeiten im Bezirksamt Neukölln. Frau Schoenthal bemerkt in diesem Zusammenhang, dass Frau Yesilyurt in den vergangenen fünf Jahren zu keinem Zeitpunkt den Sozialausschuss kontaktiert und um Hilfe gebeten hat. Sie erklärt weiter, dass der Sozialausschuss gern helfend eingegriffen hätte, wenn die Mitglieder von den Problemen erfahren hätten. 

 

Da nunmehr ein Strafverfahren anhängig ist, werden sich die Mitglieder des Ausschusses zu diesem Zeitpunkt nicht inhaltlich äußern. Auch Herr BzStR Büge wird sich auf Grund des schwebenden Verfahrens an dieser Stelle nicht weiter äußern.

 

Im Anschluss spricht Frau Schoenthal den offenen Brief der Arbeitsgemeinschaft Ambulante Pflege an Herrn BzStR Büge an. Darin wird der Vorwurf geäußert, dass die Prüfmöglichkeiten im Bezirksamt nicht wahrgenommen werden würden. Herr BzStR Büge erklärt, dass in der Vergangenheit das entsprechende notwendige Personal nicht zur Verfügung stand. Einsparungen im eigentlichen Sinne führen dies dann nicht zwangsweise mit sich, denn die Leistungen, die dem Hilfebedürftigen zustehen, sollen auch erbracht werden. Und erbrachte Leistungen müssen selbstverständlich bezahlt werden. Er betont nochmals, dass es hier in erster Linie darum geht, dass die Hilfe bei den Betroffenen ankommt.

 

Abschließend beendet Frau Schoenthal diesen Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass auch der nächste Sozialausschuss sich intensiv mit diesem Thema beschäftigen wird.

 


 
 

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