Auszug - Konsolidierungskonzept der Abteilung Jugend für das Haushaltsjahr 2011  

 
 
58. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 16.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Evangelischer Kirchenkreis
Ort: Rübelandstraße 9b, 12053 Berlin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ortmann, Leiter des Fachcontrollings, informiert, dass mittels ständiger Qualifizierung im Sinne eines sozialräumlichen Ansatzes, insbesondere der neuen Mitarbeiter/innen, und Ausnutzung der sozialräumlichen Ressourcen das Budget eingehalten werden

Herr Ortmann, Leiter des Fachcontrollings, informiert, dass mittels ständiger Qualifizierung im Sinne eines sozialräumlichen Ansatzes, insbesondere der neuen Mitarbeiter/innen, und Ausnutzung der sozialräumlichen Ressourcen das Budget eingehalten werden soll. Freiwerdende Stellen sollen schnell wieder besetzt und damit für eine angemessene personelle und organisatorische Personalausstattung gesorgt werden.

 

Grundsätzlich werden Hilfen zu Erziehung nur mit dem Vier-Augen-Prinzip, einer kollegialen Beratung sowie der zwingenden Genehmigung durch Vorgesetzte eingesetzt. Die verbindliche Dokumentation der sozialpädagogischen Diagnose als Grundlage für eine Hilfe zur Erziehung sowie weiterer fachlichen Standards und die verbindliche Dokumentation einer Kostenanalyse gemäß AV Hilfeplanung helfen die Wirksamkeit von Hilfen zu evaluieren und die Übersicht über die Ausgaben zu behalten.

 

Zusätzliche Kontrolle erfolgt durch eine generelle Fallrevision in besonderen Leistungsfeldern sowie individualisierte Fallrevisionen bei der Entsperrung gemäß HWR. Zudem sind die Mitarbeiter/innen angehalten, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von teuren stationären hin zu kostengünstigeren ambulanten und teilstationären Hilfen umzusteuern. Hinzu kommt die Rezentralisierung der Pflegekinderhilfe und damit mittelfristig Bereitstellung von mehr Krisen- und Bereitschaftspflegestellen zur Senkung der stationären Kosten bei Inobhutnahmen im Alter von 0 – 6 Jahren.

 

Jedes Team, jede Region hat ein eigenes Budget für die Hilfen zur Erziehung. Durch ein selbst entwickeltes Datenbanksystem wird garantiert, dass die verantwortlichen Mitarbeiter des RSD jederzeit eine taggenaue Überprüfung ihrer Ausgabensituation, ihrer Festlegungen gemäß Hilfeplänen für das gesamte Jahr sowie der Durchschnittskosten pro Produkt im Vergleich zum Berliner Median haben.
 

In regelmäßigen Budgetgesprächen zwischen Fachcontrolling und Regional- und Teamleitungen des RSD werden pro Team bis auf den Einzelfall hinab alle Abweichungen, die budgetbedeutsam sind bzw. über dem Median liegen, intensivst erörtert und „best practice“ Beispiele einzelner Teams verallgemeinert. Hier werden auch alle Neuerungen und Veränderungen aus den Produktmentorenrunden direkt erörtert und umgesetzt.

 

Durch die intensive Beachtung der Mechanismen der Kosten-Leistungs-Rechnung zur Refinanzierung der HzE (Basiskorrektur für 2010 und Finanzzuweisung für 2013) konnte im Jahr 2010 eine Nachbudgetierung in Höhe von 1,755 Mio. Euro erwirtschaftet werden, zusammen mit dem Preissteigerungsfaktor ergab dies eine Basiskorrektur in Höhe von 2,291 Mio. Euro, welche die Lücke zwischen Haushaltsansatz und Ausgaben in 2010 im Bereich der HzE in Höhe von 4,245 Mio. Euro auf 1,953 Mio. Euro senken konnte. Trotz der erheblichen Senkung der absoluten Ausgaben konnte im Jahr 2010 eine Finanzzuweisung für 2012 in Höhe von 45,267 Mill. Euro erwirtschaftet werden.

 

Ausgehend von den Erfahrungen anderer Bezirke, die bereits eine Tiefenprüfung ihrer HzE Kosten nach berlineinheitlicher Methodik durchgeführt haben, hat das Jugendamt seit ca. Oktober 2010 intensivst darauf hingewirkt, dass Kostenübernahmen vor bzw. in Ausnahmefällen bei hoher Arbeitsbelastung sehr zeitnah zum Beginn der Hilfen gefertigt werden, damit die entsprechenden Rechnungen periodengenau in ProFiskal erfasst werden können. Andere Bezirke haben hier teilweise Millionenbeträge vor sich hergeschoben. Daraus resultiert zunächst eine Erhöhung der prognostischen Kosten der HzE in diesem Jahr, die sich ab ca. Juli / August 2011 (Beendigungsdatum vieler stationärer Hilfen zum Schuljahresende) mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder herabnivellieren wird.

 

Damit sind alle Stellschrauben, die entweder vom Fachcontrolling oder vom Finanzcontrolling zur Steuerung der Umsetzung des SGB VIII im Jugendamt Neukölln nur möglich sind, gesetzeskonform angezogen. Der Haushaltsansatz 2011 wird jedoch überschritten, die erfolgte Kürzung beim Ansatz der Hilfen zur Erziehung Anfang des Jahres um knapp 600.000,- € kann nicht kompensiert werden. Darüber hinaus lassen sich nicht steuerbare und nicht planbare Faktoren nicht kalkulieren, wie der erhebliche Zuzug hoch problembelasteter Großfamilien, Herausnahmen ganzer Geschwisterreihen sowie sonstige notwendige teure Inobhutnahmen aus Kinderschutzgründen.

 

Das SGB VIII muss umgesetzt werden, unabhängig von der Finanzsituation. Die Kostenentwicklung ist nur begrenzt steuerbar, und bei Überschreiten von Haushaltsansätzen hat das Jugendamt auch keine „Finanzpolster“ in anderen Bereichen. Personalmittel können nicht eingesetzt werden, um „zu hohe“ Kosten im HzE Bereich auszugleichen, da Neukölln bereits jetzt die mit geringste Personalausstattung der Berliner Jugendämter aufweist.

 

Der Einsatz von präventiv wirkenden Mitteln (z.B. Freizeiteinrichtungen, Schulstationen, Leistungsverträge im Vorfeld von HzE etc), um „zu hohe“ Kosten im HzE Bereich auszugleichen, wäre sehr kurzsichtig, weil damit zwangsläufig ein nicht kontrollierbarer Anstieg der HzE Kosten in den kommenden Jahren verbunden wäre.

 

Auf die Anmerkung, dass die Mengenkosten doch so gesteuert werden sollten, dass sie unter dem Median liegen, erklärt Frau Dr. Gallus-Jetter, dass sich die Mengen einpendeln. Jeder Bezirk ist bestrebt unterhalb des Medians zu liegen, dadurch sinkt dieser immer weiter. Wichtig ist, die Produkte umfassend zu beschreiben, um eine wirkliche Vergleichbarkeit zu erhalten.

 

Herr Ortmann berichtet, dass der Druck und die Belastung für die Mitarbeiter deutlich gestiegen sind. Trotz der Maßnahmen konnten alle für die Maßnahmen gewonnen werden, auch weil ihnen die Zusammenhänge erläutert wurden. Sie sind selbst engagiert, die HzE durch präventive Ansätze zu kompensieren.

 

Frau Vonnekold sieht ein erkennbares Haushaltsrisiko von 1 Mio. Euro, davon wird ein Teil abgefedert, sodass ggf. ein Restrisiko von ½ Mio. Euro verbliebe. Die Berechnung berücksichtigt das normale Niveau – nicht kalkulierbare Inobhutnahmen und stationäre Unterbringungen sind darin nicht enthalten.

 

Frau Finger dankt für die Darstellung.

 


Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 59_JHA Ergänzung (79 KB)    

 
 

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