Auszug - Ergebnispräsentation bei Bauplanungen mit Bürgerbeteiligung vorsehen
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Es wird der Vorschlag eingebracht, dass die Formulierung des Antrages offener gestaltet werden solle. Vorschlag: „Das Bezirksamt wird gebeten, dass bei städtebaulichen Umgestaltungen, zu denen eine Bürgerbeteiligung stattfindet, Informationen über die konkrete Umsetzung in geeigneter Form zugänglich gemacht und im Internet veröffentlicht wird.“
Herr Eichholz erklärt, dass eine praktische Durchsetzung sicherlich möglich ist, da bereits bei B Planverfahren eine Bürgerbeteiligung in einer derartigen Form gemacht wird. Zeitanfragen, wann welche Bauvorhaben abgeschlossen sind oder beginnen, schaffen oft Unruhe, die durch eine konkretere Veröffentlichungsform vermieden werden könnte. Die Veröffentlichung solle nicht in Papierform, sondern im Rahmen IT gestützter Verfahren erfolgen (public relation). Herr Posselt hält diese Art von Bürgerbeteiligung ebenso für unterstützenswert, da sie für Transparenz der Bauvorhaben sorgen. Er fragt jedoch nach, welche Bauvorhaben betroffen sind. Herr Wittke betont, dass die Information an sich wichtig ist und der Weg je nach Bauvorhaben nachrangig ist. Herr Eichholz antwortet auf die Frage des Herrn Posselt, dass nur größere Bauvorhaben, bei denen man sich bereits dazu entschlossen hat, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, vom vorliegenden Antrag erfasst werden sollen. Herr Bezirksstadtrat Blesing führt aus, dass gerade in Bezug auf die Baumaßnahmen am Richardplatz eine Abschlussveranstaltung stattfand, die den Stand des Beteiligungsprozesses benannt hat. Eine Veröffentlichung im Internet ist jedoch sehr arbeitsintensiv. Herr Blesing weist diesbezüglich auf einen Beschluss des Bezirksamtes hin, der jeder Abt. die Öffentlichkeitsarbeit in eigener Zuständigkeit und dementsprechend mit eigenem Mitteleinsatz eigenständig zuweist. Es ist daher sowohl finanziell als auch personell effektiv nicht zu leisten, jede Baumaßnahme sowie den Stand des jeweiligen Verfahrens im Internet zu publizieren. In weiteren Wortmeldungen wird der bisherige Antragstext nochmals diskutiert. Es wird diesbezüglich der Einschub: „eine über das gesetzlich vorgeschriebenen Maß hinausgehende Bürgerbeteiligung“ erörtert. Für diese Fassung wird sodann einstimmig Zustimmung empfohlen.
Abstimmungsergebnis: |
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