Auszug - Gespräch mit Frau Sabine Thümler - Leiterin des Vorstandsbüros Kommunikation der BSR  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 31.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Betriebshof der BSR - Haupteingang blaue Pförtnerloge
Ort: Gradestraße 73-77, 12347 Berlin
 
Beschluss

Der Vorsitzende Herr Hiller eröffnet die 35

Der Vorsitzende Herr Hiller eröffnet die 35. Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses sowie die Verwaltung. Zudem begrüßt der Ausschussvorsitzende die Leiterin des Vorstandsbüros Kommunikation der BSR – Frau Thümler. Die Tagesordnung wird angenommen. Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 werden zusammengefasst behandelt.

 

 

Nach der Begrüßung übergibt der Ausschussvorsitzende das Wort an Frau Thümler. Diese berichtet, dass die Bundesregierung derzeit eine Novellierung des  Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unter Berücksichtigung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vornimmt. Statt der dreistufigen gibt es zukünftig eine fünfstufige Abfallhierarchie. Die 5-stufige Abfallhierarchie verändert die bislang im europäischen und nationalen Recht anerkannte 3-stufige Abfallhierarchie (Vermeidung – Verwertung – Beseitigung) in der Weise, dass die „Verwertung“ in drei weitere, gestufte Verwertungsoptionen, nämlich „Vorbereitung zur Wiederverwendung“, „Recycling“ „ und „sonstige Verwertung“, zum Beispiel „energetische Verwertung“ – aufgeteilt ist.

 

Das Bundeskabinett und die Länder geben eine Recyclinquote Quote von 65 Prozent vor, die bereits erreicht wird.

 

Gemäß Verpackungsverordnung sind die Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk verpflichtet, ihre Verpackungen regelmäßig abzuholen, zu recyceln und umweltverträglich zu verwerten. Da dies nicht allein zu bewältigen ist, gibt es derzeit insgesamt neun Anbieter zur Sammlung und anschließenden Verwertung von Verpackungsabfällen.

 

Frau Thümler teilt mit, dass grundsätzlich viel Bewegung in die Entsorgungswirtschaft gekommen ist. Für rund 80 Prozent der 450.000 Tonnen getrennt erfassten Stoffe aus den privaten Haushalten erfolgt eine stoffliche Verwertung. Hierfür arbeiten ca. 80 Unternehmen im Auftrag der BSR. Frau Thümler betont in diesem Zusammenhang, dass aus Sicht der BSR eine Preisstabilität für den Bürger lediglich gewährleistet werden kann, wenn diese Aufgaben in kommunaler Hand bleiben.

 

Sie erläutert weiterhin, dass es sich bei Wertstoffen um Stoffe handelt, die im wirtschaftlichen Sinne etwas wert sind. Derzeit müssen alle Stoffe außer Papier und einige besondere Metalle kostenintensiv aufgearbeitet werden. Aber auch der Aspekt der Nachhaltigkeit macht Wertstoffe wertvoll. So macht es durchaus Sinn verschiedene Stoffe in den Kreislauf zurückzuführen. So verbrauche ein Bürger mit einer durchschnittlichen Lebensdauer von 80 Jahren verbraucht  1.100 Tonnen Rohstoffe und produziere 47 Tonnen Siedlungsabfälle. Das derzeitig bestehende  System sollte daher durch die Einführung der Orange Box weiter ausdifferenziert werden.

Mit der neuen Orange Box erfolgt eine hauhaltsnahe  Sammlung von Wertstoffen.

Orange Box Text RollOut

In der neuen Orange Box werden Wertstoffe, wie Elektrokleingeräte, Spielzeug, Metalle, Datenträger, Kunststoffe, Alttextilien und Altholz, künftig schon wohnortnah getrennt erfasst und dem Recycling zugeführt.

 

Frau Thümler teilt weiterhin mit, dass aktuell Verhandlungen mit Alba hinsichtlich einer gemeinsamen Wertstofftonne geführt werden und daher zunächst keine weiteren Aufstellungen von Orange Boxen erfolgen.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert Frau Thümler, dass die Orange Box hauptsächlich in Gegenden mit mehrgeschossigen Häusern aufgestellt wurde und zur Optimierung der Abholrouten auch die anliegenden Einfamilienhäuser erschlossen wurden. Des Weiteren wurden die Standorte der Glascontainer im öffentlichen Straßenland um die Orange Boxen als Wertstoffcontainer ergänzt soweit dies von den Bezirken genehmigt wurde. Da es sich hier um eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes handelt, wurden entsprechende Anträge in den Bezirksverwaltungen gestellt. Genehmigungen wurden von den Bezirken Steglitz-Zehlendorf, Spandau und Lichtenberg erteilt. Andere Bezirke haben entweder gar nicht  bzw. ablehnend reagiert, da eine Vermüllung der Standorte befürchtet wird. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Thümler, dass aufgrund der Piktogramme auf der Orange Box sehr verständlich und deutlich gemacht wird, was in diesen Tonnen entsorgt werden darf und daher die Gefahr der Vermüllung der Standorte als eher gering einzuschätzen ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Klein berichtet Frau Thümler, dass die Recyclinghöfe jährlich 20 Millionen Euro kosten und dies über die Gebühren der grauen Tonne getragen wird. Da die Orange Box kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss, erfolgt eine Finanzierung dieses Angebotes ebenfalls durch die Gebühren für die graue Tonne.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob eine Öffnung des Arbeitsmarktes nach Osten vorgesehen ist, um die Probleme des Winterdienstes zu begrenzen, erläutert Frau Thümler zunächst, dass die Räumung der Gehwege nicht in die Zuständigkeit der BSR fallen. In den Wintermonaten muss die BSR im Auftrag des Landes Berlin für die Befahrbarkeit der Straßen sorgen. Auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften stehen dabei neben der Verkehrssicherungspflicht der Umweltschutz und die Wirtschaftlichkeit mit an oberster Stelle. Grundsätzlich werden sogenannte saisonale Zusatzbedarfe über Zusatzkräfte, die befristet angestellt werden, aufgefangen. Für nicht planbare Bedarfe werden tageweise Arbeitslose eingesetzt.

 

Nachdem die Fragen der Ausschussmitglieder von Frau Thümler beantwortet wurden, bedankt sich der Ausschussvorsitzende zum Ende dieses Tagesordnungspunktes für die umfassende Berichterstattung.

 


 
 

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