Auszug - Organisationsprobleme im Bereich der Bürgerämter
BzStR Fr. Vogelsang spricht die Verbesserungsvorschläge bzgl. der Organisation des Bürgeramts-Doppelstandortes an der Donaustraße an: Bereits zur Zeit werden Mitarbeiter je nach Belastung
der einzelnen Standorte flexibel eingesetzt. Rotation nach Mitarbeiterwunsch
sei nicht möglich, entsprechend der Nachfrage würden mehr Mitarbeiter im
Nordbereich eingesetzt. Dennoch sei die Zufriedenheit der Mitarbeiter generell
relativ groß. Dies (bzgl. Mitarbeiterzufriedenheit Platz 4 von 12 Bezirken)
sowie eine recht große Kundenzufriedenheit (Platz 2) belege ein Monitoring der
Berliner Bürgerämter aus dem Jahr 2004/2005. Es soll 2008 wiederholt werden.
Unbefriedigend für die Mitarbeiter sei aber die Eingruppierung der Stellen von
Einheitssachbearbeitern mit Allzuständigkeit in die Vergütungsgruppe VI b BAT.
Sie beruht überwiegend auf der Bewertung der früheren Meldestellen aus dem
Jahre 1984. Aufgrund der vielschichtigen Tätigkeiten im Bürgeramt mit großem
Anteil der Selbständigkeit sei die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe V c
BAT angemessen. Sie bitte diesbezüglich um politische Unterstützung auf höherer
Ebene. Frühere Öffnungszeiten für die Wartebereiche seien
wegen der sicherheitsrelevanten täglich notwendigen Ausstattung der
Arbeitsplätze mit Siegeln und Rohlingen von Dokumenten nicht möglich. Die
Auslage von Formularen im Vorraum sei wegen der damit verbundenen Brandlast
nicht zulässig. Allerdings habe die Anregung, Vordrucke für den jährlichen
Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommensteuererklärung über das
Informationsbüro auszugeben, umgesetzt werden können, z. Z. laufe der
Testbetrieb. Der Wartebereich sei durch einen freundlichen Farbanstrich
renoviert worden, eine Erhöhung des Sitzplatzangebotes durch Umstellung der
Möbel sei aber aufgrund der erforderlichen Sicht auf die Wartenummernanzeige
nicht möglich. Die Bereitstellung von Kinderspielzeug habe sich wegen
Zerstörung bzw. Entwendung nicht bewährt, allerdings werde nun eine fest
eingebaute sog. Motorikschleife angeboten, die offensichtlich gut genutzt
werde. Protokolleinschub: Das angesprochene Angebot zur Kinderaufbewahrung
durch das Jugendamt existiert aufgrund fehlender Inanspruchnahme seit ca. einem
Jahr nicht mehr. Die Staffelung der Öffnungszeiten der verschiedenen
Standorte sei nicht möglich, da vertraglich vereinbart. Überdies sei dies
unzweckmäßig hinsichtlich des flexiblen Einsatzes von Mitarbeitern. Im Internet soll noch deutlicher darauf hingewiesen
werden, dass die Anspruchnahme der Leistungen der Bürgerämter von den
Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrem Wohnort in allen Bezirken
gleichermaßen in Anspruch genommen werden kann. Überdies soll in der
Reihenfolge der Nennung der Neuköllner Bürgeramtsstandorte der Standort
Donaustraße nicht als erster genannt werden, um so einer möglicherweise durch die
bisherige Erstnennung unbeabsichtigt verursachten bevorzugten Frequentierung
entgegenzuwirken. BzStR Fr. Vogelsang berichtet in diesem
Zusammenhang von einer Aktion von Journalisten der Morgenpost im Bürgeramt
Donaustraße. Diese konnten sich unter einer Adresse (Leiterin des Berliner
Verfassungsschutzes) als Untermieter anmelden, an der sie nicht wohnten. Ein
Fehlverhalten sei den Mitarbeitern des Bürgeramtes, die lediglich im Rahmen des
geltenden Meldegesetzes tätig sein können, nicht vorzuwerfen. Mit dieser Aktion
seien ihre erheblichen Bedenken bzgl. des Melderechtsrahmengesetzes
öffentlichkeitswirksam bestätigt worden. Sie werde über den RdB eine Initiative
starten, das Land Berlin aufzufordern, eine Bundesratsinitiative bzgl. einer
Vorlagepflicht von Mietverträgen oder Eigentumsnachweisen bei An- und
Ummeldungen anzustoßen. |
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