Auszug - B-Plan XIV-226 - Kleingartenanlage Loraberg - Geltungsbereichsänderung -
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Herr Borowski erläutert, dass die Geltungsbereichsänderung das Investitionsinteresse an diesem Standort unterstützt. Bei den betroffenen Kleingartenparzellen der KGA „Kiehlufer“ handelt es sich hierbei um Flächen im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens, für die das Kleingartenentwicklungskonzept keinen Schutzstatus enthält und bereits Baurecht besteht. Für die angrenzende KGA „Loraberg“ besteht hingegen weiterhin das Ziel, diese als private Dauerkleingärten planungsrechtlich zu sichern.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Vorlage ohne Einwände zur Kenntnis.
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