Auszug - Bebauungsplan 8-31 "Gutshof Britz" Beratung vor der Beschlussfassung für die BVV am 25.5.2011 - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Bezirksamtes am 3.5.2011 -
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Die Vorlage wurde in der vorliegenden Fassung in der Sitzung des Bezirksamtes am 03.05.2011 beschlossen. Auf Grund der Vorbefassung der Bezirksverordneten zu diesem Thema wird auf nähere einleitende Erläuterungen verzichtet.
Auf Grund einer Nachfrage von Herrn Wittke zum Stand der Planung für einen Hotelstandort erläutert Herr Borowski, dass kein konkretes Bauvorhaben hierzu vorliegt. Der Bebauungsplan eröffnet lediglich die Möglichkeit der Errichtung eines Hotels. Die Begrenzung auf 60 Betten stellt hierbei eine bezirkliche Vorgabe dar und ist ebenfalls auf kein konkretes Vorhaben abgestellt. Auf Grund einer ergänzenden Nachfrage von Herrn Eichholz zu einem möglichen Konflikt zwischen zukünftigem Baukörper des Hotelstandorts und vorhandener Regenentwässerung wird seitens Herrn Borowski darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan keine Verortung eines Hotels erfolgt.
Auf Grund der von Herrn Biedermann geäußerten Bedenken zu den Stellplätzen führt Herr Bezirksstadtrat Blesing hierzu aus, dass die diesbezügliche Erschließung von Seiten der Parchimer Allee erfolgt. Im Wesentlichen ist hierbei lediglich eine Optimierung der Parkplatzsituation durch Umgestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Herr Morsbach weist ergänzend auf die Ausführungen in der Vorlage (Seite 27), insbesondere zur Anzahl der Stellplätze, hin und hält die diesbezügliche Abwägung für nachvollziehbar und sachgerecht.
Auf Grund einer ergänzenden Nachfrage von Herrn Mahlo zur Parkplatznutzung im Rahmen des Britzer Baumblütenfestes weist Herr Bezirksstadtrat Blesing darauf hin, dass dies nicht Regelungsgegenstand des Bebauungsplanes ist, sondern als Sondernutzung dem Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes obliegt.
Auf Nachfrage von Herrn Eichholz zur Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes für die derzeitigen Baumaßnahmen in der Parchimer Allee stellt Herr Bezirksstadtrat Blesing fest, dass im vorliegenden Fall nicht die Voraussetzungen zur Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes vorliegen.
Bei zwei Gegenstimmen der Fraktion der Grünen wird mit dreizehn Stimmen der übrigen Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des B-Planes 8-31 „Gutshof Britz“ empfohlen.
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