Auszug - Verschiedenes a) Nachfrage zur Behandlung von offenen Anträgen
a) Herr Kupfer bittet alle Fraktionen darum, noch einmal nachzuschauen, ob es noch offene Anträge gibt, die noch behandelt werden sollen/müssen und ihn dementsprechend zur Vorbereitung der nächsten Sitzung zu informieren.
Herr Hiller meldete sich daraufhin und meldet schon einmal vorsorglich den Antrag Personalproblematik beim NGA; Drucksache: 1488/XVIII für die nächste Sitzung an. Aus den Fraktionen wurde die vorherige Abstimmung/Information zum Antragstext erbeten.
Frau Gloeden möchte wissen, ob die Verkehrssicherheit der Kinderspielplätze gegeben ist und wie dies erfolgt. Herr Kanert erläutert, dass dies eine gesetzliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Verkehrssicherheit ist und vom NGA natürlich selbstverständlich durchgeführt wird. Alle Spielplätze werden einmal wöchentlich einer sogenannten Sicht- und Funktionskontrolle - der visuellen Routineinspektion unterzogen, bei der offensichtliche Mängel und Vandalismusschäden (wie z. B. gelöste Befestigungsschrauben) entdeckt und beseitigt werden. Dies ist eine nicht delegierbare Aufgabe und wird von den Mitarbeitern des NGA durchgeführt. Lediglich größere Schäden müssen natürlich durch eine Firma beseitigt werden, weil hierfür keine Mitarbeiter mehr zur Verfügung stehen. Einmal monatlich werden sogenannte Verschleißkontrollen durch die operativen Inspektionen durchgeführt. Hierbei findet die Überprüfung der Spielgeräte auf regelmäßige Benutzungsfolgen statt. Es werden z. B. alle Verbindungsteile wie Bolzen, Schrauben, Nieten usw. auf Lockerung, Abnutzung oder Beschädigung geprüft und alle beweglichen Teile wie Lager, Ketten und Gelenke auf Funktion und/oder Verschleiß hin untersucht. Einmal jährlich ist zur Feststellung des sicherheitstechnisch einwandfreien Zustandes der Gesamtanlage der öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen eine sogenannte Jahreshauptuntersuchung vorzunehmen. Dabei ist über die Sicht-, Funktions- und Verschleißkontrolle hinaus die Standsicherheit durch Rütteln, Besteigen oder andere Belastungsversuche, insbesondere an den freigelegten Verbindungsstellen zu den Betonfundamenten sowie den Holzpfosten im Erdreich, zu überprüfen. Frau Gloeden bittet das NGA darum, die Zweckentfremdung von Baumscheiben zu Hundetoiletten zu unterbinden. Herr Kanert kann hier keine Zusage machen, weil er keine Möglichkeiten hat, hier tätig zu werden. Einzig sinnvolle Maßnahme ist hier sicherlich, die Verursacher (nicht die Hunde, sondern Herrchen und Frauchen) auf ihre Reinigungsverpflichtung hinzuweisen. Dies ist formal Aufgabe des Ordnungsamtes oder der Polizei, aber nach seinem Kenntnisstand ist die Personalsituation auch dort so, dass diese Aufgabe nicht in vollem Umfange wahrgenommen werden kann. Diese Annahme von Herrn Kanert bestärkt er durch den Hinweis, dass es noch nicht einmal möglich ist, die Hundeaktivitäten im Körnerpark nachhaltig einzudämmen.
Herr Scharmberg fragt nach, ob es denn nicht schon einen Europaspielplatz gibt. Herr Kanert bestätigt, dass es hier in der Jonasstraße eine Jugendeinrichtung mit einem Europaspielplatz gibt. Der Wettbewerb für den Park am Buschkrug sieht da aber mit einer ganz anderen Größenordnung und Umsetzungsmöglichkeit andere Maßstäbe vor.
Herr Scharmberg fragt nach, ob die „Grünanlage“ an der Kanalstraße nach der Gleisentfernung der NME aufgewertet werden kann. Herr BzStR Blesing antwortet, dass diese Fläche wenn überhaupt in der Zuständigkeit vom Tiefbauamt liegt und auf Wunsch in die I-Planung aufgenommen werden könnte. Die jetzige Anlage ist eine Minimallösung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Mehr ist da nicht drin.
Herr Scharmberg erläutert ein Problem mit den Fahrradständern in der Neuköllner Straße. Herr BzStR Blesing bittet Herrn Scharmberg, sich hierzu direkt mit Herrn Voskamp in Verbindung zu setzen.
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