Auszug - Durchfahrung Buschkrugpark für Fahrräder legalisieren  

 
 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünflächen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünflächen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 07.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Treffpunkt: Eingang vor dem Nachbarschaftsheim Neukölln e.V.
Ort: Schierker Straße 53, 12051 Berlin
1766/XVIII Durchfahrung Buschkrugpark für Fahrräder legalisieren
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneNaturschutz und Grünflächen
Verfasser:Kupfer, MartinKupfer, Martin
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Kupfer erläutert und begründet seinen Antrag zur Legalisierung des Fahrradfahrens zum Durchfahren des Parks am Buschkrug

Herr Kupfer erläutert und begründet seinen Antrag zur Legalisierung des Fahrradfahrens zum Durchfahren des Parks am Buschkrug.

 

Herr BzStR Blesing erklärt nochmals, dass die vorgenannten Planungen für den Park am Buschkrug es nicht ermöglichen, hier das Fahrradfahren zu erlauben.

 

Herr Kanert führt in Anlehnung der Beantwortung des vorherigen Antrages weiter aus, dass neben dem von Herrn BzStR Blesing bereits erwähnten Motorikpark für den Park am Buschkrug auch noch der sogenannte Europaspielplatz geplant ist, für den derzeit das Wettbewerbsverfahren läuft. Menschen, die sich auf Ihre Motorik konzentrieren oder Kinder, Jugendliche und Bürger, die sich den unterschiedlichsten Freizeitgestaltungen hingeben wollen, müssen und sollen nicht damit rechnen, von einem Fahrradfahrer umgefahren zu werden. Deshalb ist das Fahrradfahren im Park am Buschkrug ganz bewusst verboten.

 

Nach Diskussion erklärt Herr BzStR Blesing nochmals das Ergebnis aus dem Ausschuss für Verkehr und Tiefbau zur Möglichkeit, einen Radfahrweg auf der Blaschkoallee anzulegen. Da die Straßenverkehrsbehörde die Blaschkoallee für die Autobahn zwischen der Buschkrugallee und der Riesestraße als sogenannte Havariestrecke ausgewiesen hat, sind hier neben dem Parkstreifen mindestens 2 Fahrspuren frei zu halten und somit ist auch keine Möglichkeit gegeben, hier einen Angebotsstreifen für Fahrradfahrer anzulegen. Die Mindestbreite von 1,60 Meter lässt dies nicht zu. Auch gegenufige Radfahrstreifen sind wegen dem hohen Unfallrisiko nicht mehr genehmigungsfähig.

Wenn man den Park am Buschkrug als Wegeverbindung mit dem Fahrrad nutzen will, bleibt also nur die Möglichkeit, es im Park zu schieben; ein Fahrradfahren lässt sich hier guten Gewissens nicht legalisieren.

 

Herr Kupfer stellt den Antrag zur Abstimmung und mit Gegenstimmen der Grünen wird der Antrag abgelehnt.

 


 
 

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