Auszug - Städtebauliche Verträge veröffentlichen
Der Antrag wird von Herrn Biedermann erläutert. Als Anlass hierfür wird der Städtebauliche Vertrag zum Bergpfuhl genannt.
Herr Borowski erläutert zunächst den Zusammenhang zwischen Bebauungsplan und Städtebaulichem Vertrag. Die vertraglichen Vereinbarungen müssen hierbei gleichermaßen städtebaulich gerechtfertigt und sachlich angemessen sein, andernfalls wären diese sittenwidrig und somit unwirksam. Die wesentlichen Vertragsinhalte sind in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten und werden als Bestandteil der Begründung auch veröffentlicht. Dies wurde auch bei dem B-Planverfahren zum Bergpfuhl (XIV-256-1) so gehandhabt. Der Vertrag selbst ist hingegen sowohl aus datenschutzrechtlichen Gründen als auch aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht Gegenstand einer Veröffentlichung.
Herr Bezirksstadtrat Blesing ergänzt, dass eine Einsichtnahme der Bezirksverordneten in die Städtebaulichen Verträge jederzeit möglich ist.
Auf Grund eines Hinweises von Herrn Borowski formuliert Herr Biedermann den Antrag um: statt „im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen“ heißt es nunmehr „vor Verabschiedung von Bebauungsplänen“.
Nach ausführlicher Diskussion wird der Antrag bei neun Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und der SPD bei drei Stimmen der Fraktionen der Grünen und LINKEN und drei Enthaltungen der Fraktionen der FDP, der GRAUEN und der SPD abgelehnt.
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