Auszug - Veränderungssperre XIV-56d/25 für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 441, 443 und Buckower Damm 229, 231 (vor Beschlussfassung in der BVV am 23.03.2011)
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Herr Morsbach klärt das Missverständnis zur Verschickung der Unterlage auf. Auf Nachfrage werden die Kopien ausgegeben.
Herr Borowski bezieht sich auf den B-Plan, der erst vor kurzem in der letzten Sitzung im Ausschuss besprochen wurde und die Ansiedlung von Spielotheken verhindern soll. Die nun vorliegende Veränderungssperre korrespondiert damit und soll die Schaffung von Fakten verhindern.
Im Einvernehmen aller Mitglieder wird der Bezirksverordnetenversammlung der Beschluss der Veränderungssperre XIV-56d/25 für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 441, 443 und Buckower Damm 229, 231 empfohlen.
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