Auszug - Durchsetzung des Rauchverbots in Gaststätten
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Der Antragstext suggeriert, dass das Bezirksamt nichts zur Durchsetzung des Rauchverbots in Gaststätten tut. Dies ist nicht zutreffend. Richtig ist nach wie vor, dass das Bezirksamt keine verdachtsunabhängigen Kontrollen nur in Hinblick auf das Nichtraucherschutzgesetz durchführt. Gleichwohl geht das Bezirksamt Hinweisen auf Verstöße nach. Im Jahr 2010 waren im Ordnungsamt Hinweise auf 155 Betriebe zu verzeichnen, in denen nach Wahrnehmung von Bürgerinnen und Bürgern gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen worden sein soll.
Neben diesen anlassbezogenen Kontrollen, überprüfen auch die Lebensmittelkontrolleure im Zusammenhang mit jeder durchgeführten lebensmittelrechtlichen Gaststättenüberprüfung sowie die Arbeitsgruppe Jugendschutz bei ihren wöchentlichen Einsätzen an den Wochenenden eine Vielzahl von Gaststätten. Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz stehen hierbei jeweils nicht im Vordergrund, werden aber bei entsprechenden Feststellungen regelmäßig angezeigt.
Im Jahr 2010 wurden somit etwa 800 Gaststätten im Rahmen anlassbezogener Kontrollen oder als Nebenprodukt bei der Kontrolle der Einhaltung anderer Vorschriften überprüft. Aus den Kontrollen resultierten 86 Ermittlungsverfahren. In 56 dieser Verfahren wurden Bußgeldbescheide mit insgesamt 9.650 € Bußgeld erlassen. 24 Verfahren befinden sich noch in Bearbeitung, 6 mussten eingestellt werden.
Die im Verhältnis zu den Kontrollen geringe Anzahl von tatsächlich verhängten Bußgeldern lässt nicht nur für Neukölln, sondern den Ergebnissen einer Umfrage des Senats nach für alle Berliner Bezirke den Schluss zu, dass das Nichtraucherschutzgesetz greift.
Der Antrag wird z u r ü c k g e z o g e n.
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