Auszug - B-Plan 8-16a "Clay-Oberschule" - Planinhalts-/Geltungsbereichsänderung/Verfahrensumstellung -
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Herr Bezirksstadtrat Blesing verweist auf die Behandlung des Themas zur Standortentscheidung der Clay-Oberschule in der BVV sowie in der letzten Ausschusssitzung. Durch den Beschluss zur Geltungsbereichs- und Planinhaltsänderung sowie zur Verfahrensumstellung werden lediglich die formellen Voraussetzungen zur beschleunigten Verfahrensbearbeitung geschaffen.
Herr Blesing erläutert gegenüber Herrn Laumann, dass die „Seveso-II-Richtlinie“ eine in der Abwägung zu berücksichtigende europarechtliche Anforderung darstellt. Der Hinweis auf den sogenannten „Seveso-II-Betrieb“, einem Tanklager an der Stubenrauchstraße, ist auf Grund der Entfernung des Tanklagers zum Plangebiet allerdings nicht relevant.
In Hinblick auf die östlich angrenzende gewerbliche Nutzung sowie hieraus resultierender Schallschutzmaßnahmen ergänzt Herr Borowski, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Nachweis der Gebietsverträglichkeit zu erbringen ist. Gegebenenfalls bedarf es der Durchführung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage eines Lärmgutachtens.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Vorlage ohne Einwände zur Kenntnis.
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